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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8000
OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03 (https://dejure.org/2003,8000)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2003 - 12 U 40/03 (https://dejure.org/2003,8000)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 12 U 40/03 (https://dejure.org/2003,8000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unerfüllten Kinderwunsch verschwiegen - Private Krankenversicherung kann vom Vertrag zurücktreten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung, dass ein Krankheitskostenversicherungsvertrag ohne die nach Rücktritt vereinbarten Einschränkungen des Versicherungsschutzes unverändert fortbesteht; Rücktritt des Krankenversicherers vom Vertrag wegen unzutreffender bzw. unvollständiger Beantwortung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 186
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03
    Die Frage erfasst demnach jede für den medizinischen Bereich nicht offenkundig belanglose oder alsbald vergehende (BGH VersR 1994, 1457) Beeinträchtigung.

    Der Kläger, der insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (Senat VersR 1990, 1264; BGH VersR 1994, 1457), hat auch keine überzeugenden Umstände dargelegt und bewiesen, die den Rücktritt der Beklagten vom Versicherungsvertrag gem. § 16 Abs. 3 VVG wegen fehlenden Verschuldens ausschließen könnten.

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03
    Hinsichtlich der Anzeigepflicht kommt es auf die Kenntnisse des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss an; etwaigen ärztlichen Fehleinschätzungen über die Ursache kommt keine Bedeutung zu (BGH VersR 1994, 711), sofern sie nicht zu dem Schluss verleiten, die eigene körperliche Konstitution sei gar nicht betroffen.
  • OLG Hamm, 26.11.1993 - 20 U 214/93

    Beweislast bei unrichtiger Beantwortung von Gesundheitsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03
    Behauptet nach alledem der Versicherungsnehmer substantiiert, er habe die aufklärungsbedürftigen Tatsachen nicht gekannt, so muss zunächst der Versicherer die Kenntnis des Versicherungsnehmer von diesen Tatsachen beweisen (OLG Hamm VersR 1994, 1333).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1989 - 12 U 173/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2003 - 12 U 40/03
    Der Kläger, der insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (Senat VersR 1990, 1264; BGH VersR 1994, 1457), hat auch keine überzeugenden Umstände dargelegt und bewiesen, die den Rücktritt der Beklagten vom Versicherungsvertrag gem. § 16 Abs. 3 VVG wegen fehlenden Verschuldens ausschließen könnten.
  • LG Waldshut-Tiengen, 27.11.2003 - 2 O 172/03

    Erstattung von Behandlungskosten hinsichtlich in Zuammenhang mit …

    Zu den "Krankheiten, Körperschäden und Beschwerden" rechnet daher auch die ungewollte Kinderlosigkeit, sofern deren Ursache ungeklärt und nicht allein beim Partner festzumachen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.07.2003, 12 U 40/03, OLGR 2003, 415).

    Als unverschuldet kann ihr Verschweigen deshalb nicht gewertet werden (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 415, 416).

  • LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 117/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Unfallversicherung; Voraussetzungen für …

    Die ärztliche Feststellung hat schriftlich oder elektronisch zu geschehen (OLG Hamm VersR 2004, 186; OLG Stuttgart R+S 2003, 211; OLG Frankfurt NVersZ 2002, 403; OLG Hamm, OLGR 2001, 383, 384).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 12 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14275
OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 12 U 40/03 (https://dejure.org/2003,14275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2003 - 12 U 40/03 (https://dejure.org/2003,14275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2003 - 12 U 40/03 (https://dejure.org/2003,14275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 709 BGB, § 737 BGB
    Einstweilige Verfügung gegen Geschäftsführungsmaßnahmen in einer GbR: Unzulässige Inzidenterprüfung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterausschlusses

  • Judicialis

    BGB § 709; ; BGB § 737

  • rechtsportal.de

    BGB § 709; BGB § 737
    Geltendmachung der Unwirksamkeit des Ausschlusses eines BGB -Gesellschafters

  • Wolters Kluwer

    (Einstweilige Verfügung gegen Geschäftsführungsmaßnahmen in einer GbR: Unzulässige Inzidenterprüfung der Unwirksamkeit eines Gesellschafterausschlusses)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 12 U 40/03
    Dies folgt aus den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft, die die Handlungsfähigkeit einer Gesellschaft im Fall des Streits zwischen den Gesellschaftern sicherstellen sollen (vgl. BGH NJW 1992, 1501, 1502).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 100/91

    Festhalten an Willenserklärungen eines nicht voll Geschäftsfähigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 12 U 40/03
    Diese Grundsätze sind auch auf das Ausscheiden aus der Gesellschaft anwendbar (BGH NJW 1992, 1503, 1504).
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