Rechtsprechung
| OLG Dresden, 05.04.1995 - 12 U 63/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 631 276 278 823 254
Mitverschulden des Fahrgastes einer Straßenbahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrgast; Straßenbahnwagen; Standsicherheit; Ruckartiges Anfahren
Papierfundstellen
- VersR 1996, 1168
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren
Auszug aus OLG Dresden, 05.04.1995 - 12 U 63/95
Wie der Bundesgerichtshof zu den Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Linienbusses und eines schaffnerlosen Straßenbahn-Großraumwagens entschieden hat, besteht für den Wagenführer grundsätzlich keine Verpflichtung, sich vor dem Anfahren darüber zu vergewissern, ob alle Fahrgäste einen ausreichenden Halt gefunden haben (BGH VersR 1972, 152; 1993, 240).Indes geht der Senat, wie dies auch in der Rechtsprechung des BGH (VersR 1993, 240 ) angedeutet wird, davon aus, daß ein haftungsbegründender Verstoß des Wagenführers gegen seine dem Fahrgast gegenüber obliegende Schutzpflicht dann anzunehmen ist, wenn er mit einen vermeidbaren heftigen Ruck angefahren und hierdurch eine Körperverletzung des Geschädigten verursacht worden ist.
- BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70
Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür
Auszug aus OLG Dresden, 05.04.1995 - 12 U 63/95
Wie der Bundesgerichtshof zu den Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Linienbusses und eines schaffnerlosen Straßenbahn-Großraumwagens entschieden hat, besteht für den Wagenführer grundsätzlich keine Verpflichtung, sich vor dem Anfahren darüber zu vergewissern, ob alle Fahrgäste einen ausreichenden Halt gefunden haben (BGH VersR 1972, 152; 1993, 240).
- OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13
Haftung des Halters einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes
Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich Halt auch gegen plötzliche Bewegungen der Straßenbahn verschaffen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris;… OLG Dresden, Urt. v. 21.02.2006 - 13 U 2195/05, juris;… vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.05.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202).Die Rechtsprechung nimmt regelmäßig nur dann eine Quotierung vor, wenn es sich um einen atypischen Fall handelt (vgl. etwa OLG Dresden, Urt. v. 05.04.1995 - 12 U 63/95, juris: Sturz des Fahrgastes unmittelbar nach Schließen der Wagentür beim Anfahren aufgrund eines ungewöhnlichen, starken Rucks ohne vernünftigen Grund!).
- OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17
Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem …
Er ist deshalb selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen einer Straßenbahn oder eines Linienbusses nicht zu Fall kommt und muss sich gegen plötzliche Bewegungen Absicherung verschaffen (vgl. OLG Dresden, MDR 2014, 897; Urt. v. 5.4.1995 - 12 U 63/95, juris;… Urt. v. 21.2.2006 - 13 U 2195/05, juris;… vgl. auch LG Dresden, Urt. v. 12.5.2010 - 4 O 3263/09, NZV 2011, 202). - LG Dresden, 27.01.1997 - 12 O 4504/96
Voraussetzungen einer Verpflichtung des Bahnbetreibers zur Leistung von …
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