Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 31.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6993
OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2005,6993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2005 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2005,6993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2005,6993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    AUB 95 § 2; ; AUB 95 § 2 IV; ; AUB 95 § 11 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1 Abs. 1 S. 2; AUB 95 § 2 IV
    Unfallversicherung: Wirksamer Ausschluß psychischer Erkrankungen als Reaktion auf den Unfall in § 2 IV AUB 95

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus einem Unfallversicherungsvertrag aufgrund eines Autounfalls; Erleidung einer psychischen Störung als Reaktion auf einen Unfall; Posttraumatische Belastungsstörung aufgrund einer organischen Ursache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Posttraumatische Belastungsstörung ist psychische Störung als Reaktion auf den Unfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
    Anders als in der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BGH in VersR 2004, 1449, 1450 (der diagnostizierte Tinnitus hatte eine organische, durch den Unfall hervorgerufene Ursache, da der Sachverständige eine knalltraumatische Schädigung der Haarzellen im Innenohr bejaht hatte, die zu Ohrgeräuschen führte) ergibt sich aus den hier vorliegenden Sachverständigengutachten gerade nicht, dass die posttraumatische Belastungsstörung eine organische Ursache hat, und zwar noch nicht einmal aus den von der Klägerin vorgelegten Gutachten des Dr. G..., der insbesondere in seinem im Auftrag des Sozialgerichts Berlin erstellten Gutachten vom 16.02.2004 näher dazu Stellung genommen hat, inwieweit er vom Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung ausgeht.
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
    Insoweit wird auf die in Anlehnung an die hierzu ergangene neuere Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH VersR 2004, 1039 ff) erfolgten zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verwiesen, denen die Berufung nicht entgegengetreten ist.
  • OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14

    Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung; …

    Rn. 59 Gerade gegenteilig zu OLG Brandenburg, VersR 2006, 1251, geht es vorliegend nicht um eine psychische Störung als Reaktion auf den Unfall, sondern um eine psychische Störung als Reaktion auf eine durch den Unfall erlittene schwere physische Erkrankung (…s. a. Knappmann, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2015 - 11 U 78/14

    Unfallversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bzw. des …

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2004 (Az. IV ZR 130/03, zum gleichgelagerten § 2 IV AUB 94; dem folgend u.a. OLG Brandenburg, Urteil vom 27. Oktober 2005, Az. 12 U 87/05; OLG Celle, Urteil vom 22. Mai 2008, Az. 8 U 5/08, zitiert nach Juris) ausgeführt, der Versicherungsnehmer könne nach dem Wortlaut der Regelung erkennen, dass die AUB grundsätzlich umfassende Leistungen für Unfallfolgen einschließlich psychischer Folgen zusagten.

    Der Senat vermag auch unter Berücksichtigung des von der Beklagten angeführten Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. Oktober 2005, Az. 12 U 87/05, nicht auszuschließen, dass eine posttraumatische Belastungsstörung Folge einer organischen Ursache, etwa einer hirnorganischen Verletzung, sein kann.

  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer …

    Rn. 29 Weiter hat der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt, dass beim Kläger eine psychische Reaktion auf die Tatsache des Unfalls vorliege, nicht eine psychische Reaktion ausgelöst durch die Gehirnerschütterung als organischer Erkrankung (vgl. auch OLG Brandenburg VersR 2006, 1251 zum Fall einer posttraumatischen Belastungsstörung).
  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 U 1036/17

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einem Unfall aufgrund einer …

    Aus dem vorliegenden Sachverständigengutachten und aus der Stellungnahme von Dr. P. ergibt sich gerade nicht, dass die Amnesie eine organische Erkrankung als Ursache hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 12 U 87/05 -, Rn. 10; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Dezember 2015 - 7 U 195/13 - juris).
  • OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei posttraumatischer …

    Vielmehr handelt es sich bei der in Rede stehenden posttraumatischen Belastungsstörung, die sich nach den Behauptungen des Klägers allein in Angst vor dem Auto- und Busfahren äußert, um eine rein psychische Reaktion auf den Unfall als belastendes Ereignis und nicht um die Folge erlittener organischer Schädigungen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 27.10.2005, juris Tz 10 = VersR 2006, 1251).
  • LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08

    Leistungsausschluss nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB …

    Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen.
  • LG Duisburg, 13.05.2022 - 6 O 245/18
    Eine posttraumatische Belastungsstörung, die - wie im vorliegenden Fall - eine psychische Störung als Reaktion auf eine durch den Unfall erlittene Erkrankung darstellt, mithin zwar durch den Unfall verursacht wurde, aber ebenso durch ein anderes belastendes Ereignis hätte ausgelöst werden können, ist nach den vorgenannten Maßstäben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (so auch: OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2002, 2 U 103/02, r+s 2004, 34; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2005, 12 U 87/05, BeckRS 2006, 12494; OLG Celle, Urteil vom 22.05.2008, 8 U 5/08, r+s 2008, 389; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.12.2008, I-4 U 30/08, juris, Rn. 17 ff.; LG Dortmund, Urteil vom 06.03.2009, 2 O 130/08, r+s 2010, 478; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2011, 20 U 96/10, r+s 2013, 88, 89).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2008 - 8 O 2323/07

    Unfallversicherung: Risikoausschluss wegen psychischer Reaktion bzw. …

    Als solche wird sie damit von der durch die Beklagte eingewandten Ausschlussklausel des § 2 Abs. 4 AUB erfasst werden (vgl. Brandenburgisches OLG VersR 2006, 1251; BGH VersR 2004, 1449) Da nach alledem dem Kläger der Nachweis bedingungsgemäßer Invalidität für die Versicherte nicht gelungen ist, war die Klage ab zuweisen.
  • LG Aachen, 15.07.2011 - 9 O 166/11

    Einstufbarkeit der visuellen Wahrnehmung eines schockierenden Ereignisses als …

    Gerade der posttraumatischen Belastungsstörung ist es immanent, dass sie eine Folge des belastenden Ereignisses selbst ist und grundsätzlich nicht eine Folge einer sich aus dem Unfall ergebenden organischen Erkrankung (OLG Brandenburg VersR 2006, 1251;… Kloth, Private Unfallversicherung, 2008, K Rn. 102).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 U 87/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5247
OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2006,5247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2006,5247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 12 U 87/05 (https://dejure.org/2006,5247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschränkte Erbenhaftung: Berufung des Erben auf die Dürftigkeitseinrede bei Zusage einer konkretisierten Rente und einer Kapitalabfindung anstelle des testamentarisch vermachten Wohnrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Versagung der Dürftigkeitseinrede des Erben; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • Judicialis

    BGB § 1990

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Haushälterin lebenslanges Wohnrecht vermacht - Der Erbe zahlt ihr eine Abfindung, um das Anwesen verkaufen zu können

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung der Dürftigkeitseinrede des Erben; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbenhaftung - Berufung auf die Dürftigkeitseinrede versagt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 876
  • FamRZ 2007, 504
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 U 87/05
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 84, 1 ff, 7; 90, 69 ff; 127 138 ff, 142).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 U 87/05
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BGHZ 84, 1 ff, 7; 90, 69 ff; 127 138 ff, 142).
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 U 87/05
    Weiterhin ist eine ergänzende Auslegung ausgeschlossen, wenn die Regelungslücke in verschiedener Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BGHZ 9, 278; 62, 83 ff; 90, 80; BGH NJW 1982, 2191; 1990, 1723 ff).
  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 U 87/05
    Weiterhin ist eine ergänzende Auslegung ausgeschlossen, wenn die Regelungslücke in verschiedener Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BGHZ 9, 278; 62, 83 ff; 90, 80; BGH NJW 1982, 2191; 1990, 1723 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Oldenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht