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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4237
OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04 (https://dejure.org/2006,4237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.01.2006 - 12 U 958/04 (https://dejure.org/2006,4237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 12 U 958/04 (https://dejure.org/2006,4237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Schadensersatzanspruch des Beifahrers bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 33,3 %

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mitschuld wenn man beim betrunkenen Fahrer einsteigt?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mit Betrunkenem mitgefahren - Mitschuld!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Mitfahrt mit betrunkenem Fahrer kann der Schadensersatzanspruch gekürzt werden - Beifahrer trägt Mitverschulden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (30)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
    Insoweit soll die billige Entschädigung in Geld in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten (BGHZ 7, 223, 225 ff.; 18, 149, 156 f.; 120, 1, 4 ff.; 128, 117, 119).

    Das Schmerzensgeld ist daneben aber auch dazu bestimmt, dem Geschädigten Genugtuung für das erlittene Unrecht zu gewähren (BGHZ 18, 149, 154, 157; 120, 4, 5; 128, 117, 120).

    In der Rechtsprechung zu § 847 BGB a.F. ist vielmehr anerkannt, dass dem Schmerzensgeld neben der Ausgleichsfunktion auch eine Genugtuungsfunktion zukommt (BGHZ 35, 363, 368; 128, 117, 122), "die aus der Regelung der Entschädigung für immaterielle Schäden nicht wegzudenken ist" (BGHZ 18, 149, 157; 26, 349, 358; 80, 384, 386).

    Im Fall einer Gefälligkeitsfahrt kann es danach geradezu unbillig sein, wenn der Verletzte vom Schädiger ein Schmerzensgeld in gleicher Höhe verlangt, als sei er etwa als Fußgänger von diesem angefahren und verletzt worden (BGHZ 18, 149, 159).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
    Insoweit soll die billige Entschädigung in Geld in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten (BGHZ 7, 223, 225 ff.; 18, 149, 156 f.; 120, 1, 4 ff.; 128, 117, 119).

    Das Schmerzensgeld ist daneben aber auch dazu bestimmt, dem Geschädigten Genugtuung für das erlittene Unrecht zu gewähren (BGHZ 18, 149, 154, 157; 120, 4, 5; 128, 117, 120).

    In der Rechtsprechung zu § 847 BGB a.F. ist vielmehr anerkannt, dass dem Schmerzensgeld neben der Ausgleichsfunktion auch eine Genugtuungsfunktion zukommt (BGHZ 35, 363, 368; 128, 117, 122), "die aus der Regelung der Entschädigung für immaterielle Schäden nicht wegzudenken ist" (BGHZ 18, 149, 157; 26, 349, 358; 80, 384, 386).

  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81

    Haltereigenschaft des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
    Halter des Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGHZ 13, 351, 354; 32, 331, 333; 87, 133, 135; 116, 200, 205 f.).

    Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der Halter nach den strengen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes einstehen soll (BGHZ 87, 133, 135).

  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07

    Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die …

    So kommt eine Reduzierung des Schmerzensgeldes etwa bei einer Gefälligkeitsfahrt in Betracht, da es geradezu unbillig sein kann, wenn der Verletzte vom Schädiger ein Schmerzensgeld in gleicher Höhe wie ein außenstehender Dritter verlangt (…BGH VersR 1955, S. 615; OLG Koblenz OLGR 2006, S. 530;… a. A. OLG Hamm VersR 1999, S. 1376).
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