Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 97/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Nachbarrecht in Baden-Württemberg: Rückschnittanspruch für Grenzbepflanzungen; Einwand der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Nachbarn auf Kürzung einer Hecke auf die nach dem Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg zulässige Höhe; Verjährung von Nachbaransprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 18.05.2006 - 1 O 91/05
- OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 97/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03
Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 97/06
Eine Verwirkung käme nur dann in Betracht, wenn sowohl Umstands- als auch Zeitmoment bejaht werden könnten (vgl. hierzu BGH XII ZR 224/03 vom 19.10.05, Juris-Rz 22f.).Ein Umstandsmoment wäre dann gegeben, wenn bestimmte Umstände vorlägen, die ein Vertrauen der Beklagten darauf hätten begründen können, dass die Klägerin die Kürzung der Hecke nicht mehr verlangen werde, und die Beklagten sich hierauf auch eingerichtet hätten (st. Rspr., vgl. BGH XII ZR 224/03 vom 19.10.05).
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 136/18
Nachbarrecht: Verjährung des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf …
Rn. 25 Das Landesrecht gewährt zwar Ansprüche auf Rückschnitt für Hecken in § 12 Abs. 2 und 3 NRG BW sowie für sonstige Gehölze (Bäume, Sträucher und andere Gehölze) in § 16 Abs. 3 NRG BW, wenn bei einer bestimmten Höhe der Grenzabstand nicht eingehalten ist, unabhängig davon, ob die Missachtung dieser Vorgaben zu einer Eigentumsbeeinträchtigung des Nachbargrundstückes im Sinne des § 1004 BGB führt (vgl. Regierungsbegründung vom 12. Dezember 1958, Beilage 2220 zur 2. Legislaturperiode, S. 3558; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. November 2006 - 12 U 97/06, juris Rn. 28;… Bruns, Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg, 4. Aufl., § 26 Rn. 33). - LG Freiburg, 22.01.2015 - 3 S 143/14
Nachbarrecht in Baden- Württemberg: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung …
Es kann dahinstehen, ob ein Absterben der Bäume der Ausübung des Selbsthilferechts der Kläger entgegen stehen könnte (…vgl. zu dieser streitigen Frage Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rn. 395; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 11. Januar 2007 - 8 U 77/06 -, OLG Köln, Urteil vom 12. Juli 2011 - 4 U 18/10 -, OLG Stuttgart, Urteil vom 14. November 2006 - 12 U 97/06 -, jeweils zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 07.03.2023 - 12 U 269/22
Nachbarrechtlicher Anspruch auf Kürzung von Gehölzen
Rn. 50 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 14. November 2006 - 12 U 97/06, juris, Rn. 30), in dem eine unzulässige Rechtsausübung verneint wurde, wenn bei Kürzung einer Hecke gemäß § 12 NRG die Heckenpflanzen eingingen. - OLG Karlsruhe, 07.05.2020 - 12 U 52/19
Thujen-Bäume ohne Heckencharakter müssen Grenzabstand einhalten!
Eine Duldungspflicht der Kläger kommt hier indes nicht in Betracht, da die Beklagte ihrerseits pflichtwidrig das ungehinderte Wachstum der Thujen hingenommen hat anstatt den Heckencharakter durch regelmäßiges Kürzen und Zurückschneiden aufrechtzuerhalten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2006 - 12 U 97/06).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 19.06.2007 - 12 U 97/06 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 24.02.2006 - 6 O 200/04
- OLG Karlsruhe, 19.06.2007 - 12 U 97/06
- BGH, 18.03.2009 - IV ZR 176/07
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