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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.03.1988 - 12 UE 376/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5959
VGH Hessen, 28.03.1988 - 12 UE 376/84 (https://dejure.org/1988,5959)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.1988 - 12 UE 376/84 (https://dejure.org/1988,5959)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 1988 - 12 UE 376/84 (https://dejure.org/1988,5959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    Art 16 Abs 2 S 2 GG
    Zur Verfolgungssituation der Kurden in der Türkei - Asylantragstellung - Sympathisant der CHP

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 13.08.1990 - 12 UE 2313/85

    Zur politischen Verfolgung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer …

    Denn der Senat vermag nicht festzustellen, daß die kurdische Bevölkerungsgruppe in der Türkei in der Zeit bis zur Ausreise des Klägers allgemein dem türkischen Staat zuzurechnenden politischen Repressalien ausgesetzt war (vgl. Hess. VGH, 07.08.1986 -- X OE 189/82 --, 06.11.1986 -- X OE 444/82 --, 13.11.1986 -- X OE 416/82 --, 01.02.1988 -- 12 OE 419/82 --, 28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --, 02.05.1988 -- 12 OE 503/82 --, 18.09.1989 -- 12 UE 2700/84 --; ferner die Nachweise über die Entscheidungspraxis des Bundesamts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Bollermann, ZAR 1986, 129, 134 f., Fn. 77 und 78).

    Da der Kläger -- in den ohnehin nicht näher konkretisierten Fällen -- die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe durch Erstatten einer Anzeige oder ähnlichem nie behauptet hat, kann bereits eine Aussage darüber nicht getroffen werden, ob der türkische Staat dem Kläger den erforderlichen Schutz versagt hat, so daß es keiner weiteren Ausführungen bedarf, ob der türkische Staat zum damaligen Zeitpunkt zur Verhinderung von Übergriffen durch Privatpersonen prinzipiell oder auf Dauer in der Lage war (hierzu bejahend Hess. VGH, 28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --).

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz nunmehr jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert worden ist, kann der erkennende Senat offenlassen (ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 -- X OE 189/82 --, 06.11.1986 -- X OE 444/82 --, 13.11.1986 -- X OE 416/82 --, 28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --, 02.05.1988 -- 12 UE 503/82 --), da andererseits jüngsten Erkenntnisquellen zufolge (Dok. 67.), die maßgeblichen politischen Parteien an einer Regelung arbeiten, wonach die Zulassung der kurdischen Sprache in Wort und Schrift sowie im Schulunterricht vorgesehen sein soll.

    Rn. 63 Zwar ist aus der Mehrzahl der insoweit in Betracht zu ziehenden neueren Erkenntnisquellen nicht zu entnehmen (Dokument I 50., 53., 63. u. 64.), ob und gegebenenfalls in welchem Umfang derartige Ausschreitungen weiterhin stattgefunden haben, jedoch ist nach einem Bericht in der Frankfurter Rundschau (Dokument I 66.) weiterhin nicht davon auszugehen, daß sich die Situation, wie sie der erkennende Senat bereits in früheren Entscheidungen dargestellt hat (28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --, 02.05.1988 -- 503/82 -- und 18.09.1989 -- 12 UE 2700/84 --), verbessert hat.

  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 1705/85

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei - …

    Es liegen aber keine Erkenntnisse vor, daß die türkischen Gerichte Ausreise und Asylantragstellung syrisch-orthodoxer Christen nach einer der genannten Bestimmungen ahnden (vgl. hierzu auch 57. und Hess. VGH, 28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --).
  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 3003/86

    Zur Verfolgungssituation syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei

    Es liegen aber keine Erkenntnisse vor, daß die türkischen Gerichte Ausreise und Asylantragstellung syrisch-orthodoxer Christen nach einer der genannten Bestimmungen ahnden (vgl. hierzu auch 57. und Hess. VGH, 28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --).
  • VG Stade, 21.06.1991 - 4 A 343/89

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf …

    Dies hat die Kammer in zahlreichen Urteilen im einzelnen dargelegt (vgl. zuletzt das Urteil vom 15. März 1991 im Verfahren 4 A 390/90; vgl. ferner beispielsweise OVG Lüneburg, Urteil vom 31. August 1988 - OVG A 311/85 - sowie Beschluß vom 29. Mai 1990 - 11 L 279/90 - Hess.VGH, Urteil vom 28. März 1988 - 12 UE 376/84 -).
  • VGH Hessen, 26.06.1990 - 12 TG 1455/90

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsankündigung

    Daß allein aufgrund der kurdischen Volkszugehörigkeit des Antragstellers keine Gruppenvorverfolgung bejaht werden kann, hat bereits das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in dem Bescheid vom 20. Dezember 1988 zutreffend dargelegt (S. 4, 4. Abs., bis S. 5, 1. Abs.), und dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (28.03.1988 -- 12 UE 376/84 --, 02.05.1988 -- 12 OE 503/82 --, InfAuslR 1988, 267, 13.06.1988 -- 12 OE 106/83 -- u. 18.09.1989 -- 12 UE 2700/84 --), die auf den vom Berichterstatter unter dem 22. Mai 1990 in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen beruht (vgl. insbesondere Taylan vom 30.12.1984 an VG Ansbach, Auswärtiges Amt -- Lageberichte -- vom 20.06.1986, 15.03.1987, 29.06.1987 und 10.01.1988).
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