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Rechtsprechung
   FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53949
FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18 (https://dejure.org/2018,53949)
FG Köln, Entscheidung vom 24.05.2018 - 12 V 827/18 (https://dejure.org/2018,53949)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 12 V 827/18 (https://dejure.org/2018,53949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO im Vollstreckungsverfahren, EU-Beitreibungsgesetz - Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes und Anordnungsanspruchs, "ordre public"-Grundsatz, Unbilligkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15

    Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Im Übrigen habe der Antragsgegner auf der Grundlage der kürzlich ergangenen BFH-Entscheidung vom 28.11.2017 VII R 30/15 im jetzigen Verfahrensstadium zu prüfen, ob eine Beitreibung unbillig sei oder ein Verstoß gegen den "ordre public"-Grundsatz vorliege.

    Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).

  • BFH, 23.09.1998 - I B 82/98

    Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Das ist der Fall, wenn ohne vorläufige Regelung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht wäre (BFH-Beschluss vom 23.09.1998 IB 82/98, BStBl II 2000, 320).
  • BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06

    Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (§ 114 Abs. 3 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluss vom 22.12.2006 VII B 121/06, BStBl II 2009, 839).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Unbilligkeit im Sinne des § 258 AO ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH-Beschluss vom 18.11.2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199).
  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2097/13

    Inanspruchnahme für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen …

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494;… offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92

    Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage …

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
    Bloße Nachteile, wie sie im Regelfall mit der Zahlung von Steuern verbunden sind, machen damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht unabweisbar (BFH-Beschluss vom 10.08.1993 VII B 2 62/92, BFH/NV 1994, 719).
  • BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …

    b) den Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 24. Mai 2018 - 12 V 827/18 -.
  • FG Köln, 10.07.2018 - 12 V 1354/18

    Finanzgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz - Anhörungsrüge, rechtliches …

    Rn. 3 Mit Beschluss vom 24.05.2018 hat der Senat im Verfahren 12 V 827/18 den Antrag des Antragstellers, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners aufzuheben sowie die auf einem Beitreibungsersuchen gemäß EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) durch den griechischen Staat basierenden Vollstreckungsmaßnahmen im Übrigen einzustellen, abgelehnt.

    Rn. 5 Nach einem Aktenvermerk des Vorsitzenden Richters des Senates, …, ist der Beschluss in der Sache 12 V 827/18 vom 24.05.2018 am 25.05.2018 um 10.23 Uhr per Fax an die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers versendet worden.

  • FG Hamburg, 18.08.2026 - 5 V 138/26

    Finanzgerichtsordnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfahren des …

    Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2006 VII B 121/06, BStBl II 2009, 839; FG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2018, 12 V 827/18, juris).
  • FG Köln, 04.12.2024 - 12 K 1943/19

    Verfahren - Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahren als …

    Rn. 11 Gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der H beantragte der Kläger bei dem erkennenden Gericht am 12.04.2018 den Erlass einer einstweiligen Anordnung (12 V 827/18).

    Rn. 13 Gegen die Beschlüsse des erkennenden Senates vom 24.05.2018 (12 V 827/18) und 10.07.2018 (12 V 1354/18) erhob der Kläger am 10.08.2018 Verfassungsbeschwerde.

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