Rechtsprechung
| FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO im Vollstreckungsverfahren, EU-Beitreibungsgesetz - Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes und Anordnungsanspruchs, "ordre public"-Grundsatz, Unbilligkeit
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
- FG Köln, 10.07.2018 - 12 V 1354/18
- BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.11.2017 - VII R 30/15
Zum Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Im Übrigen habe der Antragsgegner auf der Grundlage der kürzlich ergangenen BFH-Entscheidung vom 28.11.2017 VII R 30/15 im jetzigen Verfahrensstadium zu prüfen, ob eine Beitreibung unbillig sei oder ein Verstoß gegen den "ordre public"-Grundsatz vorliege.Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494; offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805).
- BFH, 23.09.1998 - I B 82/98
Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Das ist der Fall, wenn ohne vorläufige Regelung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht wäre (BFH-Beschluss vom 23.09.1998 IB 82/98, BStBl II 2000, 320). - BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06
Kontrollbesuche der Steuerfahndung bei Prostituierten
- BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10
Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Unbilligkeit im Sinne des § 258 AO ist nur anzunehmen, wenn die Vollstreckung dem Schuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH-Beschluss vom 18.11.2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199). - FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2097/13
Inanspruchnahme für Steuerverbindlichkeiten einer insolventen griechischen …
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Man kann darin möglicherweise auch die Anwendung eines allgemeinen "ordre public"-Grundsatzes des Vollstreckungsstaats sehen (ablehnend FG Köln, Urteil vom 30.09.2000 14 K 2097/13, EFG 2016, 494;… offenbar zustimmend, jedoch ohne Begründung BFH-Urteil vom 28.01.2017 VII R 30/15, BFH/NV 2018, 805). - BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92
Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage …
Auszug aus FG Köln, 24.05.2018 - 12 V 827/18
Bloße Nachteile, wie sie im Regelfall mit der Zahlung von Steuern verbunden sind, machen damit den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht unabweisbar (BFH-Beschluss vom 10.08.1993 VII B 2 62/92, BFH/NV 1994, 719).
- BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs …
b) den Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 24. Mai 2018 - 12 V 827/18 -. - FG Köln, 10.07.2018 - 12 V 1354/18
Finanzgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz - Anhörungsrüge, rechtliches …
Rn. 3 Mit Beschluss vom 24.05.2018 hat der Senat im Verfahren 12 V 827/18 den Antrag des Antragstellers, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Antragsgegners aufzuheben sowie die auf einem Beitreibungsersuchen gemäß EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) durch den griechischen Staat basierenden Vollstreckungsmaßnahmen im Übrigen einzustellen, abgelehnt.Rn. 5 Nach einem Aktenvermerk des Vorsitzenden Richters des Senates, …, ist der Beschluss in der Sache 12 V 827/18 vom 24.05.2018 am 25.05.2018 um 10.23 Uhr per Fax an die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers versendet worden.
- FG Hamburg, 18.08.2026 - 5 V 138/26
Finanzgerichtsordnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfahren des …
Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen, kann die einstweilige Anordnung nicht ergehen (BFH, Beschluss vom 22. Dezember 2006 VII B 121/06, BStBl II 2009, 839; FG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2018, 12 V 827/18, juris). - FG Köln, 04.12.2024 - 12 K 1943/19
Verfahren - Durchführung eines Rechtsbehelfsverfahren als …
Rn. 11 Gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei der H beantragte der Kläger bei dem erkennenden Gericht am 12.04.2018 den Erlass einer einstweiligen Anordnung (12 V 827/18).Rn. 13 Gegen die Beschlüsse des erkennenden Senates vom 24.05.2018 (12 V 827/18) und 10.07.2018 (12 V 1354/18) erhob der Kläger am 10.08.2018 Verfassungsbeschwerde.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".