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| OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.01.2017 - 17 O 387/16
- OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94
Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Rn. 8 Der Senat schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach der sog. "unechte Hilfsantrag", der nur für den Fall des Erfolgs eines anderen Antrags gestellt wird, gem. § 45 Abs. 1 S.2 GKG nur zu berücksichtigen ist, falls über ihn eine Entscheidung ergeht (…vgl. BAG, Urt. v. 20.12.2012, 2 AZR 32/11, juris Rn. 53;… BAG, Beschl. v. 30.8.2011, 2 AZR 668/10, juris Rn. 4; BGH, Urt. v. 13.5.1996, II ZR 275/94, juris Rn. 28 zum vergleichbaren Fall der "unechten" Eventualwiderklage). - BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Für die Anträge zu 1. - 4. ist abzustellen auf den Wert der auf die Darlehensverträge bis zum Zeitpunkt des Widerrufs (vgl. BGH, Beschl. v. 10.1.2017, XI ZB 17/16, juris) erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von 170.894,65 EUR. - BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11
Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Rn. 8 Der Senat schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach der sog. "unechte Hilfsantrag", der nur für den Fall des Erfolgs eines anderen Antrags gestellt wird, gem. § 45 Abs. 1 S.2 GKG nur zu berücksichtigen ist, falls über ihn eine Entscheidung ergeht (vgl. BAG, Urt. v. 20.12.2012, 2 AZR 32/11, juris Rn. 53;… BAG, Beschl. v. 30.8.2011, 2 AZR 668/10, juris Rn. 4;… BGH, Urt. v. 13.5.1996, II ZR 275/94, juris Rn. 28 zum vergleichbaren Fall der "unechten" Eventualwiderklage).
- BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10
Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Rn. 8 Der Senat schließt sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, wonach der sog. "unechte Hilfsantrag", der nur für den Fall des Erfolgs eines anderen Antrags gestellt wird, gem. § 45 Abs. 1 S.2 GKG nur zu berücksichtigen ist, falls über ihn eine Entscheidung ergeht (…vgl. BAG, Urt. v. 20.12.2012, 2 AZR 32/11, juris Rn. 53; BAG, Beschl. v. 30.8.2011, 2 AZR 668/10, juris Rn. 4;… BGH, Urt. v. 13.5.1996, II ZR 275/94, juris Rn. 28 zum vergleichbaren Fall der "unechten" Eventualwiderklage). - LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16
Berücksichtigung eines Weiterbeschäftigungsantrags bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Dieser Auffassung hat sich inzwischen auch das Sächsische LAG angeschlossen, auf dessen Argumentation sich das Landgericht für seine abweichende Rechtsansicht maßgeblich gestützt hatte (vgl. Sächsisches LAG, Beschl. v. 25.1.2017, 4 Ta 213/16 (9), juris Rn. 11 ff.). - LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 17 Ta 6045/15
Bewertung eines Hilfsantrages auf vorläufige Beschäftigung - vergleichsweise …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
Bei dieser Sachlage erscheint es nicht gerechtfertigt, entgegen dem Wortlaut des § 45 GKG eine Bewertung des Hilfsantrags auch ohne gerichtliche Entscheidung bzw. vergleichsweise Erledigung vorzunehmen (vgl. LAG Berlin, Beschl. v. 21.8.2015, 17 Ta 6045/15, juris Rn. 5).
- LG Oldenburg, 16.07.2025 - 5 O 326/25
Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Betretens eines Schlachthofs und des …
Soweit der Unterlassungsantrag ursprünglich den Zusatz "insbesondere" enthielt, wirkt sich das nicht aus: Da ein unechter Hilfsantrag, der nur für den Fall des Erfolgs eines anderen Antrags gestellt wird, gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GKG nur zu berücksichtigen ist, falls über ihn eine Entscheidung ergeht (OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris), ist er auch im Falle einer insoweit erklärten Klagerücknahme nicht werterhöhend zu berücksichtigen. - OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung
Rn. 29 Schließlich wird vertreten, dass auch unechte Hilfsanträge vom Anwendungsbereich des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG umfasst und diese Anträge bei der Streitwertberechnung nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Entscheidung über sie ergehe (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12 -, juris;… Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94 -, juris Rn. 28 für den vergleichbaren Fall der unechten Hilfswiderklage; BAG…, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 -, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17 -, juris Rn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 32. A., § 3 Rn. 16 "Eventual- und Hauptantrag"). - BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23
Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand
Zum anderen steht der Streitwertbemessung unter den besonderen Voraussetzungen des Streitfalls, die zur Berücksichtigung des weitergehenden Hilfsantrages führen, nicht entgegen, dass von der Zulässigkeit der unechten Eventualwiderklage ausgegangen wird (vgl. BGH-Urteil vom 13.05.1996 - II ZR 275/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 2306) und mit Bezug auf § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG ausgeführt wird, dass ein (auch unechter) Hilfsantrag nur zu berücksichtigen sei, wenn das Berufungsgericht über ihn auch entschieden habe (vgl. BGH-Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2019 - 11 W 41/19, Anwaltsgebühren Spezial mit RVGreport 2020, 78; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17, juris; BAG-Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2014, 1359). - OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG ist auch auf unechte Hilfsanträge, die unter die Bedingung des Obsiegens mit dem Hauptantrag gestellt werden, anwendbar (BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - XI ZR 335/12; BAG…, Beschluss vom 13.08.20114 - 2 AZR 871/12, Rn. 3, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10.03.2017 - 12 W 10/17, Rn. 4). - OLG Hamburg, 29.03.2018 - 11 U 174/16
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Handlungspflicht bei Liquiditätsabfluss durch …
Der unechte Hilfsantrag war nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 13.5.1996, II ZR 275/94, Rn. 28, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10.3.2017, 12 W 10/17, Rn. 4, juris).
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