Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 17; AktG § 320 Abs. 5 Akt (a.F.)
Beherrschung trotz Minderbeteiligung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
- OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Papierfundstellen
- NZG 2004, 334
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93
Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Gleiches gilt, wenn die Verbindung mit einem Dritten in ständiger Übung belegt, dass mit dessen Unterstützung immer gerechnet werden kann (BGH NJW 1994, 1801). - BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83
Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Die Einbeziehung rein wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlich nicht abgesicherter Abhängigkeiten, die allein durch externe Austauschbeziehungen, wie etwa durch Liefer-, Lizenz- oder Kreditverträge, begründet sind und einem Partner einen durch die Marktlage bedingten Einfluss auf das geschäftliche Verhalten der Gesellschaft sichern, in die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen würde bei der Vielzahl und Vielfalt möglicher wirtschaftlicher Abhängigkeiten tief und in einem kaum mehr zu übersehenden Ausmaß in das Marktgeschehen eingreifen; sie würde damit weit über das Ziel jener Vorschriften hinausschießen (vgl. BGHZ 90, 381). - BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96
Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Das kann bereits dann der Fall sein, wenn die Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft erfahrungsgemäß so besucht sind, dass die unter 50 % liegende Beteiligung eines Großaktionärs regelmäßig ausreicht, um für einen längeren Zeitraum Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durchzusetzen (BGHZ 135, 107).
- BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79
Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Der beherrschende Einfluss muss auf einer ausreichend gesicherten Grundlage bestehen, während nur gelegentliche oder zufällige Einflussmöglichkeiten nicht ausreichen (vgl. BGHZ 80, 69). - BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72
Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beherrschung tatsächlich ausgeübt wird; maßgeblich ist vielmehr, ob die Möglichkeit dazu besteht (vgl. BGHZ 62, 193), wobei dies aus Sicht des abhängigen Unternehmens zu beurteilen ist. - LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen eines abhängigen Unternehmens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2003 - 12 W 11/02
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 Akt.E - wird zurückgewiesen.
- OLG Schleswig, 28.10.2010 - 5 U 55/09
Begriff des herrschen Einflusses auf ein Unternehmen i.S. von § 17 AktG
In Betracht kommen in erster Linie Treuhand- und Stimmbindungsvereinbarungen, die dem Berechtigten ein sicheres Zugriffsrecht auf die Ausübung der Stimmrechte des Vertragspartners einräumen (Münchener Kommentar AktG - Bayer, aaO. § 17 Rdnr. 37 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZG 2004, 334 u.w.N.). - ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam
Eine Minderheitsbeteiligung kann genügen, wenn sie tatsächlich wie eine Mehrheitsbeteiligung wirkt, mag dies aufgrund der besonderen Zusammensetzung des Aktionärskreises und der regelmäßiger Präsenz in den bisherigen Hauptversammlungen beruhen (…BGH vom 13.10.1997, aaO [Beteiligung von 43, 74% bei 80% Präsenz]; BGHZ 135, 107, 114 f und als Vorinstanz OLG Braunschweig AG 1996, 271, 273 [Beteiligung von 20% bei 37% Präsenz im mehrjährigen Durchschnitt; OLG Düsseldorf v. 19.11.1999 - 17 U 46/99, AG 2000, 365, 366; OLG Karlsruhe v. 11.12.2003 - 12 W 11/02, AG 2004, 147, 148; LG Berlin vom 13.11.1995 - 99 O 126/95, AG 1996, 230, 231 f [Beteiligung der X von 34% bei Durchschnittspräsenz von 83%, wovon 24% auf die Y entfallen, an der X paritätisch beteiligt ist]; LG Mannheim vom 25.02.2002 - 22 O 14/91, AG 2003, 216, 217; aA AG Wolfsburg AG 1995, 238 f: 20 %- Beteiligung des Landes Niedersachsen bei der V. AG nicht ausreichend).Ob die Möglichkeit beherrschender Einflussnahme besteht, entscheidet sich letztlich an der Wahrscheinlichkeit einflusskonformen Verhaltens der Organmitglieder der Beteiligungsgesellschaft, da diese Konsequenzen befürchten müssten, wenn sie dem Willen des herrschenden Unternehmens nicht folgten (OLG Karlsruhe vom 11.12.2003 - 12 W 11/02, AG 2004, 147; OLG Düsseldorf vom 08.07.2003 - 19 W 6/00, AktE, I-19 W 6/00, AG 2003, 688).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03
Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …
und ... beziehen sich für ihren Vortrag auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11.12.2003 - Az. 12 W 11/02 -, dessen Begründung sie sich zu eigen machen.Mit dieser Wertung befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der von dem Oberlandesgericht Karlsruhe in dem Beschluss vom 11.12.2003 - Az. 12 W 11/02 - vertretenen Auffassung.
- KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit …
Es ist jedoch anerkannt, das auch ein Minderheitsgesellschafter ein beherrschendes Unternehmen sein kann, etwa dann, wenn durch gleichgerichtete Mitwirkung anderer Minderheitsgesellschafter eine beständige und umfassende Einflussmöglichkeit sichergestellt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Bs. v. 11.12.2003 - 12 W 11/02). - LG Hamburg, 15.03.2004 - 414 O 123/93
Abfindung ausgeschiedener Aktionäre: Anspruch auf Barabfindung bei Eingliederung …
Die Kammer folgt insoweit der zutreffenden Begründung der Entscheidungen des Landgerichts Berlin (AG 1996, 230; 1997, 183), dem sich das Landgericht Mannheim (Beschluss vom 25.02.2002 - 22 O 14/91 AktE), inzwischen bestätigt durch das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11.12.2003- 12 W 11/02), sowie das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 14.04.2003 - 20 AktE 7/94) mit überzeugenden Erwägungen auch für die im vorliegenden Verfahren gültigen Mehrheitsverhältnisse angeschlossen haben.
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