Rechtsprechung
| KG, 12.07.2010 - 12 W 20/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Öffentliche Zustellung: Klagezustellung an eine GmbH bei unvollständiger Eintragung einer inländischen Geschäftsanschrift im Handelsregister
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 185 Nr. 2
Voraussetzungen der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung an eine juristische Person - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 185 Nr. 2
Öffentliche Zustellung an eine juristische Person - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Handelsregister
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung an eine juristische Person gem. § 185 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.06.2010 - 20 O 223/10
- KG, 12.07.2010 - 12 W 20/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 125
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 3 O 415/15
Keine Wiedereinsetzung wegen öffentlicher Zustellung, wenn der Beklagte seiner …
Den betroffenen juristischen Personen obliegt es, zur Vermeidung der öffentlichen Zustellung ihre Erreichbarkeit sicherzustellen (KG MDR 2011, 125 [KG Berlin 12.07.2010 - 12 W 20/10] = BeckRS 2010, 18920; LG Zwickau, BeckRS 2010, 27033;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 185 Rn. 3).Mithin muss sie den Nachteil tragen, dass eine Zustellung am im Handelsregister eingetragenen Ort nicht möglich war (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 679 [OLG Saarbrücken 18.12.2012 - 4 U 310/11 - 98] ; KG, MDR 2011, 125 [KG Berlin 12.07.2010 - 12 W 20/10] = BeckRS 2010, 18920).
- OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 4 U 310/11
Öffentliche Zustellung: Wirkung einer unvollständigen Angabe des Geschäftssitzes …
Mithin muss sie den Nachteil tragen, dass eine Zustellung am unvollständig eingetragenen Ort nicht möglich war (KG MDR 2011, 125;… vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 185 Rdnr. 8, der eine öffentliche Zustellung in analoger Anwendung der Nr. 2 auch dann ermöglichen will, wenn die Gesellschaft ihrer Verpflichtung zur Angabe einer Anschrift im Handelsregister nicht nachgekommen ist).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".