Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit Streitwertbeschwerde Streitwertbestimmung bei Rechtsstreit mit mehreren Beklagten bei Berufung nur eines Beklagten Streitwertbestimmung bei Insolvenz Beklagter während des Prozesses und nachfolgender Aufnahme durch Insolvenzverwalter
- rechtsportal.de
Zulässigkeit Streitwertbeschwerde Streitwertbestimmung bei Rechtsstreit mit mehreren Beklagten bei Berufung nur eines Beklagten Streitwertbestimmung bei Insolvenz Beklagter während des Prozesses und nachfolgender Aufnahme durch Insolvenzverwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwertfestsetzung für Gerichtsgebühren hat einheitlich zu erfolgen!
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.07.2022 - 11 O 434/18
- OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06
Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Zwar hat das Landgericht bei der Berechnung des Streitwertes die im Klageantrag zu 4. betreffend die Kosten des Rechtsstreits aufgeführten vorgerichtlichen Sachverständigenkosten von insgesamt 5.945,83 EUR schon mangels eines entsprechenden Leistungsantrages des Klägers zu Recht nicht berücksichtigt (allerdings handelt es sich bei Gutachterkosten im Rahmen der Ermittlung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen grundsätzlich um selbstständige Positionen des eingeklagten Anspruchs, die bei der Festsetzung des Streitwertes zu berücksichtigen sind; vgl. hierzu BGH MDR 2007, S. 852, Rn. 10;… Herget in Zöller, ZPO, Kommentar, 34. Aufl., § 4, Rn. 8;… a. A. Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, Kommentar, 20. Aufl., § 4 ZPO, Rn. 16), jedoch kommt der Senat bei Addition der geltend gemachten Ansprüche zu geringfügig anderen Ergebnissen als das Landgericht. - BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Eine Zusammenrechnung findet indes dann nicht statt, wenn zwischen den Ansprüchen wirtschaftliche Identität besteht, wobei es sich bei dem Begriff der wirtschaftlichen Identität um einen selbstständigen kostenrechtlichen Begriff handelt, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (BGH Beschluss vom 06.06.2013, Az. I ZR 190/11, veröffentlicht in juris;… Kurpat a. a. O., Rn. 2.2945 ff). - BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92
Streitwert der Konkursfeststellungsklage
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Eine teilweise Unzulässigkeit des Rechtsmittels liegt entgegen der Ansicht des Klägers und des Landgerichtes nicht deshalb vor, weil die Vorschrift des § 182 InsO, auf die sich der Beklagte zu 1. zur Rechtfertigung der Beschwerde stützt, erst für die Zeit ab Aufnahme des Rechtsstreits gilt (vgl. hierzu BGH MDR 1993, S. 287, Rn. 6, zu § 148 KO, Kurpat in Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl., Rn. 2.2354). - BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Eine solche Situation ist etwa bei der Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern gegeben, da der Kläger in dieser Situation nur einen einzigen Anspruch geltend macht, der von mehreren Personen zugleich zu erfüllen ist (BGH MDR 1987, Seite 570;… Kurpat, a. a. O., Rn. 2.2953). - KG, 14.08.2000 - 24 W 4524/00
Unterschiedliche Festsetzung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren)
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23
Nichts anderes besagt die vom Beklagten zu 1. zitierte Entscheidung des Kammergerichts vom 14.08.2000 (veröffentlicht in NJW-RR 2000, S. 1622).
- VG Saarlouis, 28.08.2024 - 2 K 1023/21
Anerkennungsfähigkeit einer hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb des öffentlichen …
Dabei wird nicht streitwerterhöhend berücksichtigt, dass dem Kläger mit Blick auf sein Klageziel bereits bis zur Klageerhebung ein Verlust an Besoldung entstanden ist (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG), denn die Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG soll gerade der Begrenzung des Streitwerts dienen.[Vgl. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 2 S 183/20 -, Rn. 7 und 15, juris][Vgl. dazu: OVG Bremen, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 2 S 183/20 -, Rn. 7 und 15, juris] Ebenfalls unterbleibt eine Erhöhung des Streitwerts wegen der Beteiligung von zwei Beklagten (§ 39 Abs. 1 GKG), weil das wirtschaftliche Interesses des Klägers am Erfolg seiner Klage jeweils identisch ist.[Vgl. dazu etwa: OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.11.2023 - 12 W 26/23 -, Rn. 20, juris; ferner grundsätzlich: VGH Bayern, Beschluss vom 9.5.2023 - 8 C 23.761 -, Rn. 9, juris, m.w.N., insbesondere unter Hinweis auf Nr. 1.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 18.7.2013][Vgl. dazu etwa: OLG Brandenburg, Beschluss vom 9.11.2023 - 12 W 26/23 -, Rn. 20, juris; ferner grundsätzlich: VGH Bayern, Beschluss vom 9.5.2023 - 8 C 23.761 -, Rn. 9, juris, m.w.N., insbesondere unter Hinweis auf Nr. 1.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 18.7.2013].
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 30.07.2024 - 12 W 26/23 |
Volltextveröffentlichung
- spruchverfahren-direkt.de
Spruchverfahren Squeeze-out Atevia AG
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 03.04.2023 - 23 O 99/16
- OLG Karlsruhe, 30.07.2024 - 12 W 26/23
- LG Mannheim - 23 O 99/16 (anhängig)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".