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| OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
aa) Ausgangspunkt für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts ist demnach der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vereinbarten Rentenleistung und der monatlichen Beitragsbefreiung (§§ 3, 9 ZPO, vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601602 [juris Tz. 9]).Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).
Bei bereits geklärter Berufungsunfähigkeit beläuft sich der vom vorgenannten dreieinhalbfachen Jahresbetrag vorzunehmende Feststellungsabschlag nur auf 20%, sofern der behauptete Versicherungsfall, d.h. die Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist auf 50% (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]).
- LG Wiesbaden, 12.01.2012 - 9 O 334/10
Schadensersatzanspruch einer Kundin wegen eines Sturzes infolge ausgelaufenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
06. Mai 2011 12 W 29/11 9 O 334/10 Landgericht Mannheim.Beschluss In Sachen C. M. - Kläger / Beschwerdegegner Prozessbevollmächtigte: gegen N. AG - Beklagte / Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte: wegen Forderung und Feststellung hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe durch Richter am Landgericht Mössner als Einzelrichter beschlossen: 1. Die Beschwerde der Beklagten vom 28.03.2011 gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2011 - Aktenzeichen: 9 O 334/10 - wird als unzulässig verworfen.
2. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 28.03.2011 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2011 - Aktenzeichen: 9 O 334/10 - wie folgt ergänzt: Der Mehrwert des Vergleichs wird auf EUR 10.327,55 festgesetzt.
- BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).
- OLG Celle, 03.01.2007 - 8 U 123/06
Bestimmung des Wertes eines auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).
- BGH, 29.06.2006 - III ZB 36/06
Berufungsbeschwer bei Änderung des Klagegrundes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Der maßgebliche Streitgegenstand wird vom Antrag des Klägers und von dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1502-1503 [juris Tz. 8] und Musielak - Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Einl. Rn. 69). - OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05
Streitwert der Feststellungsklage auf Fortbestand des Versicherungsvertrages …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]). - OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99
Streitwert bei Klage auf Fortbestand der Versicherung - Risikolebensversicherung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]). - OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 7 W 75/10
Gebührenstreitwert: Anspruch auf Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Die Einigung über die einvernehmliche Aufhebung des Versicherungsverhältnisses hat im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Einstandspflicht der Beklagten für zukünftige Versicherungsfälle auch einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert (vgl. - im Ergebnis ebenso - Senat VersR 2006, 416 [juris] und OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - Aktenzeichen: 7 W 75/10).
- OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15
Streitwertfestsetzung: Vergleichsmehrwert bei Prozessvergleich über die Aufhebung …
Die dem zugrunde liegenden Erwägungen lassen sich auf den Fall des Vergleichsabschlusses übertragen (im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 12 W 29/11, unveröffentl.; ausführlich OLG Nürnberg AGS 2015, 79; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 20 W 47/12, juris) . - OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung …
Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).. - LG Passau, 28.04.2026 - 2 T 111/25
Streitwertfestsetzung, Beschwerdeberechtigung, Teilklagerücknahme, …
Der Beteiligte, der - wie hier - die Kosten des Verfahrens (teilweise) zu tragen hat, ist in der Regel nur insoweit beschwert, als er geltend macht, der Streitwert sei zu hoch festgesetzt worden (vgl. BGH BeckRS 2012, 03303; 2009, 86436; NJW-RR 1986, 737; OLG Karlsruhe BeckRS 2015, 08772; OLG Celle BeckRS 2011, 03334; OLG Köln BeckRS 2010, 13530; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 80; OLG Koblenz NJOZ 2002, 1179 (1180)). - OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
Gegenstandswert für einen Abfindungsvergleich in der …
In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -). - OLG Nürnberg, 22.03.2012 - 8 W 390/12
Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung …
Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).
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