Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.2002 - 12 WF 116/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1629 Abs. 2 S. 2; BSHG § 91
Rückabtretung übergegangener Ansprüche von Kindern gegen ihren Vater; Fehlende Vertretungsmacht für eine Abtretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 14.03.2001 - 5 F 581/99
- OLG Hamm, 23.01.2002 - 12 WF 116/01
Wird zitiert von ...
- BGH, 18.03.2020 - XII ZB 213/19
Vertretungsrecht des Obhutselternteils hinsichtlich Rückübertragungsvereinbarung …
Rn. 28 (1) Nach überwiegender Auffassung erfasst § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB die Rückübertragung dieser Ansprüche nicht (OLG Hamm Beschluss vom 23. Januar 2002 - 12 WF 116/01 - auszugsweise veröffentlicht in FamRZ 2002, 1208; AG Lüdenscheid FamRZ 2002, 1207; Schürmann FF 2016, 105, 115 f.;… MünchKommBGB/Huber 8. Aufl. § 1629 Rn. 81;… BeckOK BGB/Veit [Stand: 1. November 2019] § 1629 Rn. 78;… Palandt/Götz BGB 79. Aufl. § 1629 Rn. 24;… Wendl/Dose/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 10 Rn. 46).
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