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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.02.2010 - 12 ZB 09.831   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71990
VGH Bayern, 08.02.2010 - 12 ZB 09.831 (https://dejure.org/2010,71990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2010 - 12 ZB 09.831 (https://dejure.org/2010,71990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 12 ZB 09.831 (https://dejure.org/2010,71990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    KriegsopferfürsorgeZulassungsantrag angelehnt; Kostenerstattung für den erstangegangenen Leistungsträger; keine Kostenerstattung bei zielgerichtetem Eingriff in fremde Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 12 ZB 09.831
    Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 12 ZB 09.831
    Rn. 4 Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 05.11.2008 - 5 B 89.08

    Anforderungen an die Darlegung der Rüge der Verletzung der gerichtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 12 ZB 09.831
    Stützt das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere jeweils selbstständig tragende Erwägungen, so kann die Berufung wegen ernstlicher Zweifel nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit bestehen (vgl. dazu BVerwG vom 5.11.2008 Az. 5 B 89.08 in st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - L 30 R 1838/06

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Reha-Leistungsträgers

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2010 - 12 ZB 09.831
    Rn. 12 Auch eine analoge Anwendung der speziellen Kostenerstattungsvorschrift in § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kommt mangels ausfüllungsbedürftiger Regelungslücke nicht in Betracht (ausführlich dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 29.4.2008 Az. L 30 R 1838/06).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 12 B 11.1886

    Erstattungsanspruch des erstangegangenen Leistungsträgers

    Im Lichte dieses, vom Bundessozialgericht herausgearbeiteten und vom Bundesverwaltungsgericht zustimmend zur Kenntnis genommenen Gesetzeszwecks des § 14 SGB IX stellt der Senat klar, dass seine im Beschluss vom 1. Dezember 2003 - 12 CE 03.2683 -, FEVS 56, 188 angenommene "endgültige Zuständigkeit des zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers" das Innenverhältnis mehrerer Leistungsträger untereinander mit der Folge des Ausschlusses der Erstattungsregelungen der §§ 102 ff. SGB X nicht betrifft (vgl. hierzu auch BayVGH, B. v. 8.2.2010 - 12 ZB 09.831 - juris, Rn. 13;… VG Augsburg, U. v. 9.10.2012 - Au 3 K 12.740 - juris, Rn. 27 ff.).
  • VG Augsburg, 09.10.2012 - Au 3 K 12.740

    Erstattungsanspruch; Umfang des Erstattungsanspruchs; Eingliederungshilfe; …

    Rn. 27 3. Der Erstattungsanspruch des Klägers scheitert nicht daran, dass er den bei ihm eingegangenen Leistungsantrag nicht unverzüglich nach Ablauf der zweiwöchigen Prüfungsfrist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB IX an den Beklagten weiterleitete, denn nach dieser Vorschrift soll nur im Außenverhältnis - also zwischen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern - die möglichst schnelle Leistungserbringung gesichert werden (vgl. BSG vom 26.6.2007 BSGE 98, 267; OVG NRW vom 31.5.2011 Az. 12 A 2768/10; BayVGH vom 8.2.1010 Az. 12 ZB 09.831 zur Feststellung, dass § 14 SGB IX nur das Außenverhältnis gegenüber dem Leistungsberechtigten regelt ).
  • VG Bayreuth, 02.02.2009 - B 3 K 07.570

    Kostenerstattungsanspruch des erstangegangenen Rehabilitationsträgers vorläufige …

    Rechtskräftig, bestätigt durch Beschluss BayVGH 12 ZB 09.831 vom 08.02.1010.
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