Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269, 12 ZB 10.1269 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtKostenentscheidung nach übereinstimmenden ErledigterklärungenZustimmung des Beigeladenen zu den Erledigterklärungen der Hauptbeteiligen ist auch dann nicht erforderlich, wenn er (allein) Rechtsmittelführer ist
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigterklärungen - Zustimmung des Beigeladenen zu den Erledigterklärungen der Hauptbeteiligen ist auch dann nicht erforderlich, wenn er (allein) Rechtsmittelführer ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93
Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache - …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269
Soweit der Beigeladene dem entgegen meint, nur der Rechtsmittelführer könne eine Erledigterklärung abgeben, bezieht sich diese Auffassung auf eine etwaige Erledigung des Rechtsmittels (zur Unterscheidung siehe BVerwG vom 9.6.1992 Buchholz 310 § 161 Nr. 96 und vom 22.4.1994 DVBl 1994, 1244). - VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269
Bei dem zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht München anhängigen Verfahren Nr. M 15 K 10.4594 hinsichtlich eines weiteren Zustimmungsantrages des Klägers vom 9. Juni 2010 handelt es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand, wie die Landesanwaltschaft Ansbach in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 16. August 2010 zutreffend darlegt. - OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 7 LA 10/07
Einstellung eines Verfahrens und Feststellung der Unwirksamkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269
Solche Erledigterklärungen sind - entgegen der Auffassung des Beigeladenen - in jedem Verfahrensstadium, also auch während eines Berufungszulassungsverfahrens, zulässig (OVG Lüneburg vom 11.6.2007 NVwZ-RR 2007, 826;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 161 RdNr. 10a).
- VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860
Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - …
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 stellte der Senat das anhängige Verfahren - 12 ZB 10.1269 - ein, nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten.Im Übrigen wurde das insoweit anhängige Verfahren aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten inzwischen mit Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2010 - 12 ZB 10.1269 - eingestellt.
- VG München, 22.09.2011 - M 15 K 10.4594
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen aus …
Rn. 17 Am 12. Oktober 2010 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das bei ihm anhängige Verfahren (Az. 12 ZB 10.1269) eingestellt, nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten.Abgesehen davon wurde auch das beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Verfahren nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten mit Beschuss vom 12. Oktober 2010 (Az. 12 ZB 10.1269) eingestellt.
- VG München, 25.02.2016 - M 11 K 15.1018
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bezogen auf ein geplantes Schwimmbad
Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen, soweit die Hauptbeteiligten (vgl. dazu BayVGH, B.v. 12.10.2010 - 12 ZB 10.1269 -, juris Rn. 1 f.) in der mündlichen Verhandlung die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben; nämlich in Bezug auf den vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung erteilten Vorbescheid hinsichtlich des Einfamilienhauses als abtrennbaren bzw. jedenfalls abgetrennten Teils des ursprünglichen einheitlichen Vorbescheidsantrags. - LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10 Fehlende Erklärungen der Beigeladenen stehen dem nicht entgegen (Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 12 ZB 10.1269 - (juris)).
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2024 - 8 C 10879/22
Notwendigkeit der Zustimmung des beigeladenen Vorhabenträgers zu Erledigung der …
Denn der Rechtsstreit beschränkt sich grundsätzlich auf das Rechtsverhältnis zwischen den Hauptbeteiligten, denen auch die Dispositionsbefugnis über den Prozess verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 1991 - 1 B 107/90 -, juris; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 LC 223/05 -, juris, Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 12 ZB 10.1269 -, juris, Rn. 2).
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