Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197, 12 ZB 13.1197 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Klage gegen erledigte Zustimmung des Integrationsamts zur Schwerbehindertenkündigung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Klage gegen erledigte Zustimmung des Integrationsamts zur Schwerbehindertenkündigung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.807
- VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197, 12 ZB 13.1197
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 20.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197
Rn. 9 Denn die Annahme einer Wiederholungsgefahr als besonderes Feststellungsinteresses setzt neben der konkreten Gefahr, dass künftig zwischen den Beteiligten ein vergleichbarer Verwaltungsakt erlassen wird, voraus, dass die für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert sind (BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20.12 - juris Rn. 12;… im Anschluss hieran VG Magdeburg, U.v. 24.10.2013 - 4 A 155/13 - juris, Rn. 24 ff. in einer der vorliegenden vergleichbaren Fallkonstellation). - VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063
Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197
Bei der Entscheidung des Integrationsamts über die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen handelt es sich indes um eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, bei der die jeweils vom Arbeitgeber vorgetragenen Kündigungsgründe mit dem spezifischen Schutzinteresse des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorgesehenen Einschränkungen gegeneinander abgewogen werden (BayVGH, B.v. 22.5.2012 - 12 ZB 11.1063 - juris Rn. 9 ff.). - VG Magdeburg, 24.10.2013 - 4 A 155/13
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Zustimmung zur Kündigung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2014 - 12 ZB 13.1197
Rn. 9 Denn die Annahme einer Wiederholungsgefahr als besonderes Feststellungsinteresses setzt neben der konkreten Gefahr, dass künftig zwischen den Beteiligten ein vergleichbarer Verwaltungsakt erlassen wird, voraus, dass die für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert sind (…BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20.12 - juris Rn. 12; im Anschluss hieran VG Magdeburg, U.v. 24.10.2013 - 4 A 155/13 - juris, Rn. 24 ff. in einer der vorliegenden vergleichbaren Fallkonstellation).
- VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig
Für den Ausschluss des Rehabilitationsinteresses ist maßgeblich, dass der Auflage - aufgrund welcher konkreten Umstände auch immer - überhaupt keine Außenwirkung zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 16.5.2013 - 8 C 20.12 - ZfWG 2013, 454; BayVGH, B. v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - Rn. 10;… VG Magdeburg, U. v. 24.10.2013 - 4 A 155/13 - juris Rn. 27). - VG München, 17.10.2024 - M 15 K 20.2716
Zustimmung zur Kündigung einer Schwerbehinderten, Arbeitsgerichtlicher Vergleich, …
Diese Stigmatisierung muss Außenwirkung erlangt haben und noch in die Gegenwart andauern (…BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - juris Rn. 10).Daran fehlt es im vorliegenden Fall, da der Klägerin zeitnaher Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht zur Verfügung gestanden und sie im Übrigen die Erledigung ihres Rechtsschutzbegehrens durch den Abschluss eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs selbst herbeigeführt hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - juris Rn. 11).
Bei der Entscheidung des Integrationsamts über die Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen handelt es sich indes um eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, bei der die jeweils vom Arbeitsgeber vorgetragenen Kündigungsgründe mit dem spezifischen Schutzinteresse des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - juris Rn. 9 m.w.N.).
Bei einer etwaigen erneuten Kündigung wären die Umstände hinsichtlich der Tätigkeit, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und vergleichbarer Stellen derart unterschiedlich, dass keine Vergleichbarkeit vorläge (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - juris Rn. 9).
- VG München, 25.03.2025 - M 30 K 21.6398
Bayerischer Landtag, Hausrechtliche Allgemeinverfügung, 3-G-Regel (Geimpft, …
- VG Augsburg, 18.07.2016 - Au 7 K 15.1883
Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Insbesondere kann der Kläger kein Rehabilitationsinteresse geltend machen, da eine rechtmäßige Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens keine diskriminierende Wirkung auszulösen vermag und es abgesehen davon an der nötigen Außenwirkung fehlt (BVerwG, U. v. 16.5.2013 - 8 C 20.12 - ZfWG 2013, 454; BayVGH, B. v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - Rn. 10). - VG München, 03.06.2025 - M 30 K 23.4701
Eichung eines Geschwindigkeitsmessgeräts, Klagebefugnis, Befundprüfung, Teilweise …
- VG Ansbach, 03.07.2025 - AN 10 K 24.85
Rehabilitationsinteresse bei Zutrittsverweigerung, Widerruf einer vorläufigen …
Ein derartiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes besteht, sofern sich aus der angegriffenen Maßnahme eine Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen, wobei die Stigmatisierung Außenwirkung erlangt haben muss (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 20/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 25.4.2014 - 12 ZB 13.1197 - juris Rn. 10).
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