Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZwEWG Art. 1, Art. 2, Art. 3; ZeS 2017 § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2; GG Art. 14
Zweckentfremdung von Wohnraum - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zweckentfremdung von Wohnraum bei einer Fremdenbeherbergung; Öffentliches Interesse an der Erhaltung des Wohnraum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann gibt´s eine Zweckentfremdungsgenehmigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zweckentfremdung von Wohnraum bei Vermietung während beruflicher Abwesenheit?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zweckentfremdung von Wohnraum bei berufsbedingter Abwesenheit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zeitweise Vermietung der Wohnung während beruflicher Abwesenheit stellt genehmigungsfähige Zweckentfremdung dar - Vorliegen einer wirtschaftlichen Existenzgefährdung nicht Voraussetzung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zeitweilige Nutzung einer bewohnten Wohnung durch Touristen ist genehmigungsfähig (IMR 2021, 336)
Verfahrensgang
- VG München, 16.01.2019 - M 9 K 17.3876
- VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
- VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16
Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht bestehenden - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (…vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176; U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23).Rn. 35 Eine derartige Möglichkeit zur "Abschreckung" potentieller Zweckentfremder wird vom Schutzzweck des Zweckentfremdungsrechts nicht umfasst (vgl. VG Berlin, U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 41 ff.; a.A. insoweit für die aktuelle Berliner Rechtslage VG Berlin, U.v. 17.10.2018 - VG 6 K 666.17 - BeckRS 2018, 32373 R. 24 f.;… für die Hamburger Rechtslage OVG Hamburg, B.v. 6.2.2015 - 4 Bs 158/14 - BeckRS 2015, 56098 Rn. 11).
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Bereits zur bundesrechtlichen Vorgängerregelung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Mietrechtsverbesserungsgesetz - MietRVerbG) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfG, U.v. 4.2.1975 - 2 BvL 5/74 - BVerfGE 38, 348 = BeckRS 9998, 107057), dass Art. 14 Abs. 1 Satz 2 dem Gesetzgeber einerseits den Auftrag erteilt, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, ihm andererseits dabei aber zugleich auch die Aufgabe stellt, das Sozialmodell zu verwirklichen, dessen normative Elemente sich aus der Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und aus der verbindlichen Aussage des Art. 14 Abs. 2 GG ergeben (BVerfGE 37, 132, 140 = NJW 1974, 1499).Rn. 29 Die verfassungsrechtliche Forderung einer am Gemeinwohl ausgerichteten Nutzung des Privateigentums (Art. 14 Abs. 3 GG) umfasst das Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange derjenigen Mitbürger, die auf die Nutzung der betreffenden Eigentumsgegenstände angewiesen sind (BVerfG, NJW 1974, 1499).
- VGH Bayern, 20.01.2021 - 12 N 20.1706
Normenkontrollantrag betreffend die Satzung der Landeshauptstadt München über das …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Verhindern soll das Zweckentfremdungsverbot allein eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung (vgl. hierzu jüngst BayVGH, B.v. 20.1.2021 - 12 N 20.1706 - BeckRS 2021, 963 Ls. 6, Rn. 43 f.), die bei einer Wohnung, die vom Eigentümer selbst, wenn auch nicht durchgängig zu Wohnzwecken genutzt wird, nicht zu besorgen ist.Das Zweckentfremdungsrecht erlaubt keine Wohnraumbewirtschaftung (vgl. BayVGH, B.v. 20.01.2021 - 12 N 20.1706 - juris, Rn. 42 m.w.N.).
- VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Rn. 44 Das vorliegende Zulassungsverfahren wird nunmehr als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 12 B 21.913 fortgesetzt. - VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16
Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht bestehenden - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (…vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176;… U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23). - VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484
Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung, …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Folglich ist im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen von überwiegenden schutzwürdigen Belangen der Klägerin gegenüber dem - hier nicht bestehenden - öffentlichen Interesse an der Wohnraumerhaltung auszugehen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - BeckRS 2010, 31362 Rn. 36; VG Berlin, U.v. 9.8.2016 - VG 6 K 151.16 - BeckRS 2016, 51176;… U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 23). - BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Bereits zur bundesrechtlichen Vorgängerregelung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum in Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Mietrechtsverbesserungsgesetz - MietRVerbG) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt (BVerfG, U.v. 4.2.1975 - 2 BvL 5/74 - BVerfGE 38, 348 = BeckRS 9998, 107057), dass Art. 14 Abs. 1 Satz 2 dem Gesetzgeber einerseits den Auftrag erteilt, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen, ihm andererseits dabei aber zugleich auch die Aufgabe stellt, das Sozialmodell zu verwirklichen, dessen normative Elemente sich aus der Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und aus der verbindlichen Aussage des Art. 14 Abs. 2 GG ergeben (BVerfGE 37, 132, 140 = NJW 1974, 1499). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92
Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341 = BeckRS 9998, 166807, Ls. 2 ff.) die Versagung der Zweckentfremdungsgenehmigung ursächlich und unausweichlich zu einer ernsthaften Existenzgefährdung führen und für diese Existenzgefährdung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls eine so überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass ernstliche Zweifel an einem entsprechenden Kausalverlauf ausgeschlossen sind, ist dies jedenfalls nach den von der Klägerin im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens vorgelegten Unterlagen, wonach ihr ohne entsprechend Mieteinnahmen monatlich Einkünfte in Höhe von lediglich 400,- EUR verbleiben würden, zumindest nicht von vornherein auszuschließen. - VG Berlin, 17.10.2018 - 6 K 666.17
Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Rn. 35 Eine derartige Möglichkeit zur "Abschreckung" potentieller Zweckentfremder wird vom Schutzzweck des Zweckentfremdungsrechts nicht umfasst (…vgl. VG Berlin, U.v. 12.4.2017 - VG 6 K 91.16 - BeckRS 2017, 117951 Rn. 41 ff.; a.A. insoweit für die aktuelle Berliner Rechtslage VG Berlin, U.v. 17.10.2018 - VG 6 K 666.17 - BeckRS 2018, 32373 R. 24 f.;… für die Hamburger Rechtslage OVG Hamburg, B.v. 6.2.2015 - 4 Bs 158/14 - BeckRS 2015, 56098 Rn. 11). - BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78
Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung
Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2021 - 12 ZB 19.369
Rn. 31 Soweit der Gesetzgeber bei der Begrenzung von Eigentümerbefugnissen der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Privateigentums sowie dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung gleichermaßen Rechnung tragen und hierbei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muss, folgt daraus, dass Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse vom geregelten Sachbereich her geboten sein müssen; sie dürfen nicht weiter gehen, als der Schutzzweck reicht, dem die Regelung dient (BVerfG, B.v. 2.12.1980 - 1 BvR 436/78, 437/78 - BVerfGE 55, 249 = BeckRS 1980, 3380, Rn. 37 mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9 …
- VG München, 16.01.2019 - M 9 K 17.3876
Unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum durch Fremdbeherbergung für mehr als …
- VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 B 21.913
Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheit
Rn. 8 5. Dem gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung gab der Senat mit Beschluss vom 24. März 2021 (Az.: 12 ZB 19.369) wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO statt. - VG Ansbach, 22.12.2021 - AN 3 S 21.02026
Rückführungsanordnung für zweckentfremdeten Wohnraum
Auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24. März 2021 (12 ZB 19.369) wurde hingewiesen.Unabhängig davon habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24. März 2021 (12 ZB 19.369) entschieden, dass eine Zweckentfremdung dann nicht vorliege, wenn etwa eine für die eigene Pflegebedürftigkeit als Wohnraum für Dritte oder auch für den Besuch der eigenen (erwachsenen) Kinder vorgehaltene Wohnung, ansonsten als Zweitwohnung mit benutzter Einliegerwohnung eines selbstbenutzten Ein- und Mehrfamilienhauses für mehr als acht Wochen im Jahr zwischenvermietet wird.
Der Schutz der Zweitwohnung greift jedoch dann nicht mehr, wenn die Funktion des Wohnens ganz unwesentlich ist oder nur zum Schein erfolgt (…vgl. u.a. BayVGH, B.v. 29.9.1992, a.a.O.; B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - juris Rn. 33).
- VG München, 09.10.2024 - M 8 S 24.4056
Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Zweckentfremdung von Wohnraum, Erneute …
Rn. 36 Auch bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs (Beschluss vom 24. März 2021 - 12 ZB 19.369 - juris) bestehen insbesondere keine überwiegenden schutzwürdigen privaten Belange des Antragstellers i.S.v. § 6 Abs. 2 ZeS, die die Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung gebieten und die Untersagung der Nutzung ausschließen würden.Das Nutzungskonzept ist vielmehr auf eine Maximierung des Ertrags für die dem Dauerwohnen entzogene Wohnung ausgerichtet (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2021 -12 ZB 19.369 - juris Rn. 40).
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 12 CS 22.182
Zweckentfremdung von Wohnraum
Selbst wenn die Wohnung im 2. Stock eine Zweitwohnung aus der Sicht des Antragstellers darstellen würde, läge keine Zweckentfremdung vor, denn auch das Zweitwohnen (der Begriff knüpft an das Melderecht an, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 der Zweitwohnungssteuersatzung - ZwWStS - der Antragsgegnerin vom 28. Oktober 2004, geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2017) erfüllt den Tatbestand des Wohnens (auch i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 ZwEVS der Antragsgegnerin;… vgl. dazu BVerwG, B.v. 9.1.1991 - 8 B 167.90 -, juris Rn. 2, BayVGH, U.v. 24.1.1995 - 24 B 94.3202, BeckRS 1995, 16813); es genügen insoweit bereits das sporadische Aufhalten in der Zweitwohnung und Teilelemente des Wohnens, es sei denn die Funktion des Wohnens ist nur marginal erfüllt oder gar zum Schein (BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 -, juris Rn. 33). - VG München, 15.05.2026 - M 8 S 25.8675
Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Zweckentfremdung von Wohnraum, …
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs kann bei einem überwiegenden privaten Interesse i.S.v. § 5 Abs. 2 ZeS ein Genehmigungsanspruch im Fall einer Überschreitung der zeitlichen Schranke des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ZeS für eine regelmäßige Fremdenbeherbergung bestehen (B. v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - juris).Bei der bloßen Maximierung des Ertrags einer nicht selbst bewohnten Wohnung durch die Vermietung an ständig wechselnde Personen scheidet eine Genehmigung der Zweckentfremdung aus (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - juris Rn. 40).
- VG München, 23.09.2025 - M 8 K 20.45
Fehlende Klagebefugnis, Fehlende Verfügungsbefugnis über die …
Hierbei handelt es sich um ein repressives Verbot einer bestimmten Nutzung einer Wohnung mit Befreiungsvorbehalt (…vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2010 - 12 B 09.2484 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - juris Rn. 28).Überwiegende schutzwürdige private Interessen sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 ZeS insbesondere bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Verfügungsberechtigten gegeben, können sich aber etwa auch aus dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben (BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 19.07.2021 - 12 CS 21.507
Tatbestandsvoraussetzungen für zweckentfremdungsrechtliche Anordnungen
Dieser erfordert insbesondere die Eignung zweckentfremdungsrechtlicher Eigentumsbeschränkungen zum Wohnraumerhalt (vgl. hierzu jüngst BayVGH, B.v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - BeckRS 2021, 6085 Rn. 28 ff. mit weiteren Nachweisen). - VG München, 07.04.2025 - M 8 K 23.6024
Untersagung der Zweckentfremdung bei dauerhafter Fremdenbeherbergung - Kein …
Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs kann bei einem überwiegenden privaten Interesse i.S.v. § 5 Abs. 2 ZeS ein Genehmigungsanspruch im Fall einer Überschreitung der zeitlichen Schranke des § 4 Abs. 1 Nr. 3 ZeS für eine regelmäßige Fremdenbeherbergung bestehen (B. v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 - juris). - VG München, 26.03.2021 - M 9 S 20.1574
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter
Diese Sichtweise verkennt zudem, dass die Antragsgegnerin das Zweckentfremdungsverbot entsprechend der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 1 S. 1 ZwEWG in § 5 Abs. 1 ZeS als repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt ausgestaltet hat, indem sie dort festgelegt hat, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Vollzugsbehörde anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2021, Az.: 12 ZB 19.369). - VG München, 15.04.2021 - M 9 S 21.781
Co-Living als gewerbliche Zimmervermietung keine Wohnungsvermietung
Entgegen der Entscheidung des BayVGH v. 24.3.2021 - 12 ZB 19.369 sei die Antragsgegnerin der der rechtsirrigen Auffassung, dass eine Wohnnutzung von mehr als 8 Wochen eine genehmigungsbedürftige Zweckentfremdung darstelle.
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