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   VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06, 121-IV-06 (e.A.)   

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https://dejure.org/2007,24709
VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06, 121-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2007,24709)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2007 - 120-IV-06, 121-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2007,24709)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 120-IV-06, 121-IV-06 (e.A.) (https://dejure.org/2007,24709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung eines dinglichen Arrests sowie dessen Vollzug als staatlicher Zugriff auf das Vermögen des Betroffenen; Anforderungen an eine hinreichende Abwägung des staatlichen Sicherstellungsinteresses mit der Eigentumsposition des Betroffenen; ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung eines dinglichen Arrests sowie dessen Vollzug als staatlicher Zugriff auf das Vermögen des Betroffenen; Anforderungen an eine hinreichende Abwägung des staatlichen Sicherstellungsinteresses mit der Eigentumsposition des Betroffenen; ...

  • VerfGH Sachsen

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06
    cherstellungsinteresse umfassend mit der Eigentumsposition des Betroffenen abzuwägen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3630 [3630]; BVerfG NStZ 2006, 639 [640]).

    Formelhafte Entscheidungsbegründungen genügen diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht (vgl. BVerfG StV 2004, 409 [410]; BVerfG NStZ 2006, 639 [640]).

    Wird durch die Sicherungsmaßnahme das gesamte oder nahezu das gesamte Vermögen der Verfügungsbefugnis des Betroffenen entzogen, fordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine eingehende Darlegung der maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Anordnung (vgl. BVerfG NStZ 2006, 639 [640]).

  • BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04

    Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06
    cherstellungsinteresse umfassend mit der Eigentumsposition des Betroffenen abzuwägen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3630 [3630]; BVerfG NStZ 2006, 639 [640]).

    Zum einen ist ein derartiger pauschaler Verweis unter den vorstehenden Gegebenheiten von vornherein nicht frei von verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NJW 2005, 3630 [3631]).

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06
    Formelhafte Entscheidungsbegründungen genügen diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht (vgl. BVerfG StV 2004, 409 [410]; BVerfG NStZ 2006, 639 [640]).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 120-IV-06
    Ebenso wächst die Begründungsintensität mit zunehmender Fortdauer der einstweiligen Anspruchssicherung (vgl. BVerfG MedR 2006, 54 [57]).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 120-IV-16

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Anordnung eines dinglichen Arrestes

    Auch wächst die erforderliche Begründungsintensität mit zunehmender Fortdauer der einstweiligen Anspruchssicherung (zum Vorgenannten insgesamt SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [e.A.]; zum Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, jeweils m.w.N.).

    a) Ob vorliegend angesichts der Arresthöhe vermutet werden kann, dass der angeordnete dingliche Arrest das Vermögen des Beschwerdeführers nahezu vollständig erfasst (vgl. zu dieser Vermutung etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [e.A.]), kann offen bleiben.

  • VerfGH Sachsen, 25.10.2007 - 90-IV-06

    Kanzleidurchsuchung wegen des Verdachts der bewusst falschen Abrechnung

    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurden die den Arrest aufrechterhaltenden Beschlüsse am 18. Januar 2007 vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen aufgehoben, weil diese den verfassungsrechtlichen Vorgaben an ihre Begründung nicht genügten (Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 47-IV-17
    Auch wächst die erforderliche Begründungsintensität mit zunehmender Fortdauer der einstweiligen Anspruchssicherung (zum Vorgenannten insgesamt SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 120-IV-16; zum Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 33-IV-07

    Zur Reichweite des Grundrechts der Freiheit der Person bei Entscheidungen über

    Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die hier in Rede stehende Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 60-IV-07

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde

    Soweit der Beschwerdeführer in seiner Verfahrensfähigkeit eingeschränkt ist und die von ihm vorgenommenen Verfahrenshandlungen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung Dritter bedürfen, sind auch diese Verfahrenshandlungen innerhalb der Frist des § 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG zu genehmigen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 120-IV-06[HS]/ Vf. 121-IV-06[e.A.]; st. Rspr.; auch Vollkommer, in: Zöller ZPO, 26. Aufl. § 52 Rn 14).
  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 124-IV-10
    Die aus Art. 31 Abs. 1 SächsVerf resultierenden Anforderungen an die Begründung einer Arrestanordnung nach § 111b Abs. 2 StPO hat der Verfassungsgerichtshof im Beschluss vom 18. Januar 2007 (Vf. 120-IV-06 [HS]/121-IV-06 [e.A.]) dargelegt.
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 43-IV-09

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen bei Anordnung eines dinglichen Arrest

    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurden die den Arrest aufrechterhaltenden Beschlüsse am 18. Januar 2007 vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen aufgehoben, weil diese den verfassungsrechtlichen Vorgaben an ihre Begründung nicht genügten (Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 51-IV-15
    Ebenfalls ist vor diesem Hintergrund weder erkennbar, warum die Gerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe derartiger Entscheidungen nicht eingehalten haben sollten (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV-06 [eA]; BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2005, NJW 2005, 3630; Beschluss vom 17. April 2015, wistra 2015, 348), noch, worin die Möglichkeit der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) liegen könnte.
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 4-IV-11
    Im Rahmen des fachgerichtlichen Beschwerdeverfahrens gemäß § 304 StPO unterlag der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts, ob der amtsgerichtliche Arrestbeschluss unverhältnismäßig in das Eigentumsgrundrecht eingegriffen oder ein anderes Grundrecht verletzt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 120-IV-06 [HS]/Vf. 121-IV06 [e.A.]).
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