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   KG, 20.02.2015 - (3) 121 Ss 195/14 (11/15)   

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https://dejure.org/2015,8762
KG, 20.02.2015 - (3) 121 Ss 195/14 (11/15) (https://dejure.org/2015,8762)
KG, Entscheidung vom 20.02.2015 - (3) 121 Ss 195/14 (11/15) (https://dejure.org/2015,8762)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - (3) 121 Ss 195/14 (11/15) (https://dejure.org/2015,8762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 4 FeV, § 28 Abs 5 S 1 FeV, § 69a Abs 1 S 3 StGB, § 21 StVG, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91
    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis: Befugnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer EU-Fahrerlaubnis nach Verhängung einer isolierten Sperrfrist im Inland

  • verkehrslexikon.de

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit EU-Führerschein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis im Inland; Verhängung einer isolierten Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis; Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis; Notwendigkeit eines Nachweises über die ...

  • Wolters Kluwer
  • blutalkohol PDF, S. 291
  • strafrechtsiegen.de

    EU-Fahrerlaubnis nach Sperrfrist im Inland in Deutschland ungültig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit einer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13

    Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 121 Ss 195/14
    Der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung im Inland eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB verhängt wurde, darf mit seiner EU-Fahrerlaubnis, sofern die Maßregel noch im Fahreignungsregister eingetragen ist, erst dann wieder ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen, wenn ihm dieses Recht auf seinen nach § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV zu stellenden Antrag erteilt wurde (Anschluss an BVerwG, 13. Februar 2014, 3 C 1/13, NJW 2014, 2214).(Rn.7).

    Die Vorschrift ist aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch unter dem Regime der 3. Führerscheinrichtlinie auf die der Erteilung der EU-Auslandsfahrerlaubnis vorangegangene Entziehung der Inlandsfahrerlaubnis nicht anzuwenden (vgl. EuGH NJW 2012, 1935; BVerwG NJW 2014, 2214; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR 43. Aufl., § 3 FeV Rn. 40; Koehl, NZV 2015, 7).

    Eine Sperrfrist fällt unter den Begriff der "Einschränkung" in Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der 3. Führerscheinrichtlinie (vgl. BVerwG NJW 2014, 2214; Koehl, NZV 2015, 7).

    Sie führt nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, Abs. 5 FeV zur Ungültigkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland (vgl. BVerwG NJW 2014, 2214; Koehl NZV 2015, 7).

    Vielmehr ergibt sich aus § 28 Abs. 4 Satz 3 iVm § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV, dass die EU-Fahrerlaubnis erst wieder anerkannt werden kann, wenn die Eintragung der Sperrfrist im Fahreignungsregister nach § 29 StVG getilgt oder wenn eine positive behördliche Zuerkennungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV ergangen ist (vgl. BVerwG NJW 2014, 2214 unter Bezugnahme auf die Materialien, BRDrucks 851/08 S. 11 f.).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 121 Ss 195/14
    Die Vorschrift ist aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch unter dem Regime der 3. Führerscheinrichtlinie auf die der Erteilung der EU-Auslandsfahrerlaubnis vorangegangene Entziehung der Inlandsfahrerlaubnis nicht anzuwenden (vgl. EuGH NJW 2012, 1935; BVerwG NJW 2014, 2214; Dauer in Hentschel/König/Dauer, StVR 43. Aufl., § 3 FeV Rn. 40; Koehl, NZV 2015, 7).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 5 Ss 23/07

    Vorrang der Anerkennung im Ausland erworbener Fahrerlaubnisse

    Auszug aus KG, 20.02.2015 - 121 Ss 195/14
    Danach verstößt auch dieser Ausnahmetatbestand gegen höherrangiges europäisches Recht, er ist nicht anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2007, 2133).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2016 - 6 L 3092/16

    Gebrauch einer vor einer isolierten Sperrfrist erworbenen EU-Fahrerlaubnis

    vgl. KG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2015 - (3) 121 Ss 195/14 (11/15) -, juris, Rn. 18; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 28 FeV, Rn. 61.
  • AG Bautzen, 04.09.2018 - 40 Ls 450 Js 10627/17
    Unter Beachtung der Rechtssprechung des Euro päischen Gerichtshofs ist sie unionsrechtswidrig (insoweit KG Berlin 3. Strafsen. 121 Ss 195/14 ).
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