Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40119
VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09 (https://dejure.org/2010,40119)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 123-IV-09 (https://dejure.org/2010,40119)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 123-IV-09 (https://dejure.org/2010,40119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,40119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Ebenso verhält es sich, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Ebenso verhält es sich, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]; BVerfG NVwZ 2009, 580).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2008 - 90-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlenden Zugang der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
    Auch wenn im Anwendungsbereich des § 495a Satz 1 ZPO die Gestaltung des Verfahrens dem billigen Ermessen des Gerichts überlassen bleibt, ist doch den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. BayVerfGH NJW-RR 2008, 1312).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …

    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 102 IV 18; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …

    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 102-IV-18; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 86-IV-18

    Suizidandrohung im Zwangsversteigerungsverfahren

    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht