Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch eine Entscheidung des LG Leipzig in einer Mietrechtsstreitigkeit
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 21.06.2019 - 2 S 500/16
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (16)
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerf- GH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
- BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar; Sozietät; Steuerberater; Kammerrechtsbeistand
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
cc) Soweit die Beschwerdeführer hinsichtlich der Frage, wen die Darlegungs- und Beweislast für die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache treffe, eine andere rechtliche Sichtweise vertreten als das Landgericht, betrifft dies ausschließlich die Anwendung materiellen Rechts, aber keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 1989, BVerfGE 80, 269 [286] zu Art. 103 Abs. 1 GG).
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
cc) Soweit die Beschwerdeführer hinsichtlich der Frage, wen die Darlegungs- und Beweislast für die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache treffe, eine andere rechtliche Sichtweise vertreten als das Landgericht, betrifft dies ausschließlich die Anwendung materiellen Rechts, aber keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 88-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 1989, BVerfGE 80, 269 [286] zu Art. 103 Abs. 1 GG). - BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14). - BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Zivilrechtsstreit
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19;… Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch das Gericht, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer …
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 123-IV-09
- VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 102-IV-18
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22
Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19;… Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).
Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19;… Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).
Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19;… Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).
Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
Ebenso verhält es sich, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 102-IV-18; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [145f.]; Beschluss vom 7. Dezember 2006, BVerfGK 10, 41 [45f.]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22 Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 38-IV-24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliches Berufungsurteil …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. April 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).Ebenso verhält es sich, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten überhaupt nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 102-IV-18; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 123-IV-09; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 1 BvR 1314/23 - juris Rn. 21; Beschluss vom 7. Dezember 2006, BVerfGK 10, 41 [45 f.]; Beschluss vom 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133 [145 f.]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24
Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 89-IV-23 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22
Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
- VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 55-IV-24
Erhebliches Vorbringen ist (nur) zur Kenntnis zu nehmen!
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. …
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 103-IV-23
- VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21
Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 81-IV-24
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
- VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 71-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 22-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 32-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 27-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 37-IV-24
- VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 68-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 33-IV-24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".