Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.07.2010 - 7 O 847/09
- VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 68-IV-11
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
- OLG Dresden, 30.04.2013 - 1 U 1306/10
- OLG Dresden, 18.06.2013 - 1 U 1306/10
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Abwägungskriterien zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG. Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11; BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - juris Rn. 41). - BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Diese ist nur zulässig, wenn bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG. Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11; BVerfG…, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 - juris Rn. 41). - BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03
Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Insofern stellt es vielmehr darauf ab, dass der Ersatz eines solchen Schadens nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht komme (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003, NJW 2003, 3693 [3697]) und im Falle des Beschwerdeführers zu 2) ein solcher Eingriff jedenfalls deshalb nicht vorliege, weil ihm aufgrund der vermeintlichen Pflichtverletzung weder das Sorgerecht verkürzt noch das Umgangsrecht, soweit das Gesetz ihm dies als nicht sorgeberechtigter Vater verbindlich zugesichert habe, erheblich beeinträchtigt worden sei.
- BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Das Gericht behauptet nicht, dass ein in "tatsächlicher Lebens- und Erziehungsgemeinschaft" mit der allein sorgeberechtigten Mutter und dem Kind lebender Vater im Hinblick auf sein Elternrecht nicht durch Art. 22 SächsVerf geschützt sei (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 1 BvR 2414/10). - VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
aa) Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist zwar Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch diese kann der Verfassungsgerichtshof jedoch auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 127-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 127-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
Dies ist der Fall, wenn ein Richterspruch gegen das Willkürverbot verstößt, weil er bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21 Diese Würdigung kann im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht, insbesondere das Recht auf eine willkürfreie Entscheidung aus Art. 18 SächsVerf, verletzt (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV- 20; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 62).
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22
Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …
Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18 aa) Das aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf folgende Willkürverbot ist verletzt, wenn eine gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22 Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …
Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20 Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23 Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV- 21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer …
Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - Vf. 103-IV-23; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr). - VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16 Insoweit erschöpft sich die Beschwerdebegründung in dem Behaupten einer einfachrechtlich rechtswidrigen Kostenentscheidung, ohne dass hierdurch die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts aufgezeigt würde (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 103-IV-23
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 71-IV-24
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 115-IV-15
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 91-IV-15
- VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 84-IV-15
- VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
- VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 64-IV-17
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Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 68-IV-11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 16.07.2010 - 7 O 847/09
- VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 68-IV-11
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
- OLG Dresden, 30.04.2013 - 1 U 1306/10
- OLG Dresden, 18.06.2013 - 1 U 1306/10
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3).
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
Nichtstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).
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