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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Sachsen, 30.03.2006

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34493
VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05 (https://dejure.org/2005,34493)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2005 - 56-IV-05 (https://dejure.org/2005,34493)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 56-IV-05 (https://dejure.org/2005,34493)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Verfassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Äußerungsberechtigter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
    Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn in entsprechender Anwendung der §§ 114ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 [110ff.]; 1, 415 [416]; 79, 252 [253]; 92, 122 [123]) der Antragsteller nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen sowie die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
    Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn in entsprechender Anwendung der §§ 114ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 [110ff.]; 1, 415 [416]; 79, 252 [253]; 92, 122 [123]) der Antragsteller nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen sowie die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Fristbeginn für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
    Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn in entsprechender Anwendung der §§ 114ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 [110ff.]; 1, 415 [416]; 79, 252 [253]; 92, 122 [123]) der Antragsteller nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen sowie die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
    Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn in entsprechender Anwendung der §§ 114ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 [110ff.]; 1, 415 [416]; 79, 252 [253]; 92, 122 [123]) der Antragsteller nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen sowie die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2001 - 68-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
    Sie kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn in entsprechender Anwendung der §§ 114ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 [110ff.]; 1, 415 [416]; 79, 252 [253]; 92, 122 [123]) der Antragsteller nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen sowie die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20

    Nichtstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07

    Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in …

    Sie kommt aber nur in Betracht, wenn in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO der Antragsteller nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen, die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 86-IV-10
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn die Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 37-IV-09
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn die Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 13-IV-16
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 56-IV-05   

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https://dejure.org/2006,81468
VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 56-IV-05 (https://dejure.org/2006,81468)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2006 - 56-IV-05 (https://dejure.org/2006,81468)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2006 - 56-IV-05 (https://dejure.org/2006,81468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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