Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 18.10.2019 - 3 W 303/19
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
- BVerfG, 27.02.2020 - 1 BvR 89/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Dresden, 18.10.2019 - 3 W 303/19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Mit am 5. Dezember 2019 eingegangenen Schriftsatz beantragt die Antragstellerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Staupe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 18. Oktober 2019 ( 3 W 303/19), dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin im Ausgangsverfahren zugegangen am 6. November 2019.Die hiergegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin wies das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 18. Oktober 2019 (3 W 303/19) zurück.
- BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68- IV-11), wenn der Antrag innerhalb der Frist des § 29 Abs. 1 SächsVerfGHG gestellt und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben gemacht und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind (BVerfG…, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - juris Rn. 3; Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 - juris Rn. 12 zu § 93 Abs. 1 BVerfGG). - BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16
Ablehnung von Anträgen auf PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68- IV-11), wenn der Antrag innerhalb der Frist des § 29 Abs. 1 SächsVerfGHG gestellt und alle für die hierüber zu ergehende Entscheidung wesentlichen Angaben gemacht und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 2493/10 - juris Rn. 12 zu § 93 Abs. 1 BVerfGG).
- OLG Hamm, 25.05.2018 - 15 W 119/18
Bindung der Standesämter und der Gerichte an den Fortfall des Hinweises auf die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Bloße Zweifel an der Richtigkeit einer Eintragung in einem deutschen Personenstandsregister reichen für den positiven Nachweis der Unrichtigkeit nicht aus, weil bloße Zweifel nicht ihrerseits den Nachweis der Unrichtigkeit ersetzen können (OLG Hamm, Beschluss vom 25. Mai 2018 - 15 W 119/18 - juris Rn. 50). - BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16
Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Darlegung der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3). - BVerfG, 12.12.2019 - 1 BvR 1530/19
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3). - VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 68-IV-11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3). - VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 56-IV-05
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3). - VerfGH Sachsen, 18.01.2001 - 68-IV-00
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 125-IV-19
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zulässig, wenn der Antragsteller gehindert ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05; Beschluss vom 18. Januar 2000 - Vf. 68-IV-00, st. Rspr.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 1 BvR 1530/19 - juris Rn. 1;… Beschluss vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - juris Rn. 3).
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 26-IV-20
Nichtstatthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kommt in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO nur in Betracht, wenn diese hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - Vf. 68-IV-11; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV-05).Danach muss eine Bewilligung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren - ungeachtet der außerhalb der Frist des § 29 Abs. 1 SächsVerfGHG erfolgten Antragstellung (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 125-IV-19 ) - schon deswegen ausscheiden, weil die Rechtsverfolgung aus den im Beschluss vom 28. Mai 2020 dargelegten Gründen bereits keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot.
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