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VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 04.06.2008 - 224 Cs 801 Js 53623/07
- VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 68-IV-10
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (6)
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS] / 61-IV-06 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 28-IV-06). - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]). - VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
Er hat lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung einfachen Rechts Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS] / 61-IV-06 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 28-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
(1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09
Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 78-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 78-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22 Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV19; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV-15; Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 39-IV-13; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 19; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [92 f.]; Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [128]).
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11 a) Das angegriffene Urteil vom 5. Januar 2011 des Oberlandesgerichts beruht auf willkürlichen Feststellungen zum Sachverhalt und verletzt die Beschwerdeführerin zu 1) sowie den Beschwerdeführer zu 2), soweit dessen Klage in Ansehung des materiellen Schadens abgewiesen wurde, dadurch in ihrem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf. aa) Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist zwar Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch diese kann der Verfassungsgerichtshof jedoch auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19
Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von …
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV-15; Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 39-IV-13; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 19; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [92 f.]; Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [128]).
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10
Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen …
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]). - VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21 Eine darüber hinausgehende inhaltliche Überprüfung der Gestaltung des Strafverfahrens, der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, der Auslegung des Straf- und Strafprozessrechts und seiner Anwendung auf den einzelnen Fall ist dem Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 185-IV-20 [HS]; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21
Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
Eine darüber hinausgehende inhaltliche Überprüfung der Gestaltung des Strafverfahrens, der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, der Auslegung des Straf- und Strafprozessrechts und seiner Anwendung auf den einzelnen Fall ist dem Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 185-IV-20 [HS]; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 25-IV-21 Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 30-IV-21 [HS]/Vf. 31-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47IV-15; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127 f.]).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16 Insoweit erschöpft sich die Beschwerdebegründung in dem Behaupten einer einfachrechtlich rechtswidrigen Kostenentscheidung, ohne dass hierdurch die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts aufgezeigt würde (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14 Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
- VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 185-IV-20 Eine inhaltliche Überprüfung der Gestaltung des Strafverfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des Straf- und Strafprozessrechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall ist dem Verfassungsgerichtshof entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 37-IV-20
Wahrung des Beschleunigungsgebots durch das Gericht bei einer Verhandlungsdichte …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21
- VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 43-IV-15
- VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 114-IV-10
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
- VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
- VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 38-IV-11
- VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
- VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 64-IV-17
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 95-IV-10
Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 68-IV-10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,79577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 04.06.2008 - 224 Cs 801 Js 53623/07
- VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 68-IV-10