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| VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Sieht der Gesetzgeber einen Instanzenzug vor, gewährleistet Art. 38 SächsVerf dem Bürger die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen im Rahmen der jeweils geltenden Prozessordnungen (vgl. BVerfGE 78, 88 [99]). - VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Hinsichtlich der Erhebung einer Willkürrüge obliegt es daher dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist, die gerichtliche Entscheidung mithin bei verständiger Würdigung verfassungsrechtlicher Maßstäbe nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 45-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Er hat von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 6. Februar 2006 gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Vielmehr ist er allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2006 - Vf. 16-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
aa) Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts gerügt, hat ein Beschwerdeführer darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 91-IV-05
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Durch eine gerichtliche Entscheidung wird der Anspruch auf den gesetzlichen Richter nur dann verletzt, wenn sie willkürlich ist; sie muss auf sachwidrigen Erwägungen beruhen oder in der Sache offensichtlich unhaltbar sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. März 2006 - Vf. 91-IV-05; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
- VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07
Zulässigkeit einer Landesverfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl i.R.e. …
Er hat von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 28-IV-06).
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