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   VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20   

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VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20 (https://dejure.org/2021,37843)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.09.2021 - 222-IV-20 (https://dejure.org/2021,37843)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. September 2021 - 222-IV-20 (https://dejure.org/2021,37843)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (33)

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).

    Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).

    Die Tatsachenfeststellung und die Beweiswürdigung können im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; st. Rspr).

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).

  • OLG Dresden, 11.01.2021 - 4 U 1355/18

    Keine Gehörsrüge gegen widersprüchliche Entscheidung!

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Mit ihrer am 30. Dezember 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schreiben vom 3., 15. und 19. Februar 2021 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. November 2020 und den ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 11. Januar 2021 (jeweils 4 U 1355/18), den Verfahrensbevollmächtigten nach eigenen Angaben am 2. Februar 2021 zugestellt.

    Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. September 2019 erließ das Oberlandesgericht Dresden einen - nicht datierten - Beweisbeschluss (4 U 1355/18), durch den die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu verschiedenen Behauptungen der Klägerin in Bezug auf die Notwendigkeit von Sicherungs- bzw. Abbruchmaßnahmen angeordnet wurde.

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie - wie hier - keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. näher hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).

    Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).

    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N., jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).

  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
    zu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).

    Auch die unkritische Übernahme des Gutachtens eines gerichtlich bestellten Sachverständigen kann, insbesondere dann, wenn Einwände hiergegen aus von den Parteien vorgelegten Privatgutachten in der Entscheidung gar nicht angesprochen werden, die Annahme nahelegen, dass das Gericht den gegenteiligen Standpunkt nicht zur Kenntnis genommen, ihn jedenfalls nicht in Erwägung gezogen hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 14).

    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N., jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann schließlich nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 88-IV-21; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - Vf. 33-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 55-IV-21; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; nur bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts kann der Verfassungsgerichtshof auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-.
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    2. Auch wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend ausgelegt wird, dass ein Verstoß gegen den inhaltsgleich in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör gerügt werden soll, ist sie gleichwohl unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20).

    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2022 - Vf. 67-IV-21; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N., jeweils zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 55-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des

  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 53-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der

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