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| VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (11)
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).Da vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angegriffen werden kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).
- BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Daran ändert auch die "ergänzende" Inbezugnahme des Schriftsatzes im angegriffenen Urteil nichts, weil sich der Verweis nicht speziell auf den hier in Rede stehenden Sachvortrag bezieht und eine Berücksichtigung desselben auch nicht zulässig gewesen wäre, ohne wiederum der Klägerin hierzu rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - juris Rn. 15 m.w.N.). - BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Soweit sie ferner auf entsprechende Ausführungen (und Beweisangebote) im - der Verfassungsbeschwerde als Anlage beigefügten - Schriftsatz vom 21. Juli 2020 verweisen, erörtern sie nicht, inwiefern das Gericht diesen erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgten Sachvortrag trotz der - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 1 BvR 552/18 - juris Rn. 11 m.w.N.) - Vorschrift des § 296a ZPO zur Grundlage der angegriffenen Entscheidung hätte machen dürfen (…zur Vereinbarkeit von Präklusionsvorschriften mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör vgl. Uhle: in Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Band V, § 129 Rn. 47 f.).
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Sächs- VerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 Sächs- VerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
Da vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angegriffen werden kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22
Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
Art. 78 Abs. 2 Sächs- Verf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV- 19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22
Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …
Art. 78 Abs. 2 Sächs- Verf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV- 19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verwehrt es den Gerichten aber nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 34-IV- 22; Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …
Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 173-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
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