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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7742
VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14 (https://dejure.org/2015,7742)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 55-IV-14 (https://dejure.org/2015,7742)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 55-IV-14 (https://dejure.org/2015,7742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
    Für eine lediglich gegen eine Kostenentscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß - wie vorliegend - ausschließlich auf die Kostenentscheidung bezieht und die Entscheidung in der Hauptsache davon nicht berührt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009, NJW 2010, 1349 [1350]; Beschluss vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/04, juris; Beschluss vom 3. Dezember 1986, BVerfGE 74, 78 [90 f.];… Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2013, § 90 Rn. 358).

    Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz wäre lückenhaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbstständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu wehren (BVerfG…, Beschluss vom 17. November 2009, a.a.O; Beschluss vom 3. Dezember 1986 a.a.O.).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09

    Vereinbarkeit der Anordnung einer gegenseitigen Aufhebung der Kosten von …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
    Für eine lediglich gegen eine Kostenentscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß - wie vorliegend - ausschließlich auf die Kostenentscheidung bezieht und die Entscheidung in der Hauptsache davon nicht berührt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009, NJW 2010, 1349 [1350]; Beschluss vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/04, juris; Beschluss vom 3. Dezember 1986, BVerfGE 74, 78 [90 f.];… Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2013, § 90 Rn. 358).

    Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz wäre lückenhaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbstständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu wehren (BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009, a.a.O;… Beschluss vom 3. Dezember 1986 a.a.O.).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
    aa) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer enthalten, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von …

    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2017 - Vf. 162-IV-16; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).
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