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   VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13 (HS)   

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https://dejure.org/2013,45145
VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13 (HS) (https://dejure.org/2013,45145)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.10.2013 - 1-IV-13 (HS) (https://dejure.org/2013,45145)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 1-IV-13 (HS) (https://dejure.org/2013,45145)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 35-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Um deutlich zu machen, dass das Gericht in der angegriffenen Entscheidung ein bestimmtes Vorbringen pflichtwidrig unberücksichtigt ließ, hätte der Beschwerdeführer jedoch nachvollziehbar darlegen müssen, dass und in welcher Weise er das Vorbringen in das fachgerichtliche Verfahren eingebracht hatte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 35-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    (1) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 62-IV-07

    Die Gewährleistungen aus Art. 38 und Art. 78 Verfassung des Freistaates Sachsen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Zwar kann der Vortrag auch außerhalb der Beschwerdefrist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergänzt werden, sofern es sich um die Vervollständigung einer innerhalb der Frist in zulässiger Weise begründeten Verfassungsbeschwerde handelt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 1999 - Vf. 25-IV-09; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 62-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Bei der erstmaligen Erhebung einer neuen Grundrechtsrüge handelt es jedoch nicht nur um eine Ergänzung anderer, bereits fristgerecht erhobener Rügen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 73-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 89-IV-13
    Soweit der Beschwerdeschrift sinngemäß die Rüge zu entnehmen sein sollte, das Landgericht habe im Rahmen der Prüfung des Gewährleistungsgehalts der Rechtsweggarantie den Vortrag nicht berücksichtigt, die Entscheidung des Amtsgerichts stelle keine rechtsprechende Tätigkeit dar, hat der Beschwerdeführer nicht nachvollziehbar dargelegt, dass und in welcher Weise er dieses Vorbringen in das fachgerichtliche Verfahren eingebracht hatte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 35-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
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