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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12456
VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06 (https://dejure.org/2007,12456)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.05.2007 - 99-IV-06 (https://dejure.org/2007,12456)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 99-IV-06 (https://dejure.org/2007,12456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot gestützten Verfassungsbeschwerde; Geltendmachung einer Endsumme als Antrag auf Gewährung eines Erhöhungszuschlages nach § 3 Abs. 3 Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06
    Bei Anlage I Kap. III Sachgebiet A Nr. 23 EVertr, § 1 KostErmAV handelt es sich um kostenrechtliche Sonderregelungen, durch welche für eine gewisse Übergangszeit der besonderen wirtschaftlichen Lage im Beitrittsgebiet Rechnung getragen werden sollte (vgl. zu Rechtsanwaltsgebühren: BVerfGE 107, 133 [143]).

    Dies gilt umso mehr, als bei Erlass der angefochtenen Entscheidung die von den Fachgerichten nicht angewandte kostenrechtliche Sonderbestimmung seit langem aufgehoben war und deren Verfassungsmäßigkeit wegen des eher begrenzten sozialpolitischen und öffentlichen Interesses an reduzierten Vergütungsforderung (vgl. zu § 144a KostO: BVerfG DNotZ 1995, 772 [774]) bereits bei Entstehen der Honorarforderungen nicht über jeden Zweifel erhaben war (vgl. für Rechtsanwälte: BVerfGE 107, 133 [145 ff.] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 3-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06
    Solches kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter nach Darstellung des Beschwerdeführers die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder dessen Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 3-IV-04; st. Rspr.).

    Zwar kann der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch die Verweigerung einer verfahrensrechtlich gebotenen Rechtsmittelzulassung verletzt sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - Vf. 3-IV-04).

  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 52-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - Vf. 52-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 21-IV-06

    Zur Frage der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit …

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 5-IV-07

    Landesverfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten in einem …

    Die Beschwerdeführerin hatte sich bereits mit einer am 23. November 2006 erhobenen Verfassungsbeschwerde (Vf. 99-IV-06) gegen die auch im vorliegenden Verfahren angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichtes vom 12. Juli 2006 sowie des Oberlandesgerichtes vom 16. Oktober 2006 gewandt und gerügt, in ihrem Gleichheitsgrundrecht verletzt zu sein; weiterhin sei ihr der gesetzliche Richter entzogen gewesen.

    Diese Beschlüsse waren zwar schon Gegenstand des mit Beschluss vom 15. Mai 2007 abgeschlossenen verfassungsgerichtlichen Verfahrens Vf. 99-IV-06.

  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
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