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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.)   

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https://dejure.org/2013,45135
VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45135)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15.11.2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45135)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 15. November 2013 - 77-IV-13 (HS), 78-IV-13 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45135)
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Das Oberlandesgericht war insbesondere nicht verfassungsrechtlich verpflichtet, vor Erlass des Verwerfungsbeschlusses einen Antrag des Beschwerdeführers auf Anberaumung einer Verhandlung zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden der Russischen Föderation gegen die …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    b) Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde auch hinsichtlich dieses Angriffsgegenstands schon nicht den Begründungsanforderungen, weil der Beschwerdeführer entgegen § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insoweit die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht darlegt, obwohl ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12 [HS]/Vf. 84-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Denn eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    b) Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde auch hinsichtlich dieses Angriffsgegenstands schon nicht den Begründungsanforderungen, weil der Beschwerdeführer entgegen § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insoweit die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht darlegt, obwohl ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12 [HS]/Vf. 84-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 125-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf gewährt insoweit das Recht, anwaltlichen Beistand heranzuziehen und sich vor Gericht anwaltlich vertreten zu lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - Vf. 125-IV-08).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet darüber hinaus auch keine bestimmte Verfahrensart oder Form des gebotenen Gehörs; insbesondere begründet Art. 78 Abs. 2 SächsVerf keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [206] m.w.N.).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    Im Hinblick darauf muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 1655/05; Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 1655/05

    Rechtliches Gehör bei Abweisung einer Klage auf Erstattung von überhöhten …

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14; st. Rspr.).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

    Denn da die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann Erfolg haben kann, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 78 Abs. 2 SächsVerf beruht, muss der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden können, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs erhebliches vorgetragen hätte (vgl. SächsVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - Vf. 33-IV-15; Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/ Vf. 78-IV-13 [e.A]).

  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 33-IV-15
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955] m.w.N.; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).

    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Gehörsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).

  • VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16
    Entscheidungen, mit denen Gerichte Anhörungsrügen zurückweisen, sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, weil sie keine eigenständige Beschwer schaffen, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Grundrechtsverletzung durch die unterbliebene fachgerichtliche "Selbstkorrektur" fortbestehen lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 55-IV-14).

    Da der Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgerichtshof die Ausgangsentscheidung angreifen und auf die gerügte Grundrechtsverletzung hin überprüfen kann, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis an einer zusätzlichen Überprüfung der Entscheidung über die Anhörungsrüge (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 77-IV-13 [HS]/Vf. 78-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 159-IV-15; st. Rspr.).

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