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   VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.)   

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https://dejure.org/2012,39312
VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.) (https://dejure.org/2012,39312)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.) (https://dejure.org/2012,39312)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.) (https://dejure.org/2012,39312)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, es sei ihm nicht möglich gewesen, gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, hat er es unterlassen, einen gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 237 ZPO und § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG statthaften Wiedereinsetzungsantrag an das Bundesarbeitsgericht zu richten (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - Vf. 31-IV-98; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987, BVerfGE 77, 275 [282]; Sperlich in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 90 Rn. 116).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.1998 - 31-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, es sei ihm nicht möglich gewesen, gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, hat er es unterlassen, einen gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 237 ZPO und § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG statthaften Wiedereinsetzungsantrag an das Bundesarbeitsgericht zu richten (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - Vf. 31-IV-98; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987, BVerfGE 77, 275 [282]; Sperlich in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 90 Rn. 116).
  • BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 12/12

    Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
    Dem Antrag steht gemäß § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i. V. m. § 32 Abs. 1 BVerfGG der Grundsatz der Subsidiarität entgegen, da es dem Beschwerdeführer zuzumuten ist, zunächst vorläufigen Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen (BVerfG, Beschluss vom 6. April 2012 - 1 BvQ 12/12; Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 32 Rn. 132 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 50-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
    Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer die Sachentscheidungsvoraussetzungen darlegt, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 50-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13
    b) Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde auch hinsichtlich dieses Angriffsgegenstands schon nicht den Begründungsanforderungen, weil der Beschwerdeführer entgegen § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insoweit die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht darlegt, obwohl ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12 [HS]/Vf. 84-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 38-IV-18

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Erschöpfung des

    80-IV-15; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 24-IV-12).
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