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   VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10   

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https://dejure.org/2010,38448
VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10 (https://dejure.org/2010,38448)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2010 - 18-IV-10 (https://dejure.org/2010,38448)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 18-IV-10 (https://dejure.org/2010,38448)
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Inhalt von Durchsuchungsbeschlüssen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Er hat grundsätzlich auch die zu durchsuchenden Objekte und die Art und den vorgestellten Inhalt derjenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, so zu bezeichnen, wie es nach Lage der Dinge geschehen kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 151-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 1-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Selbst wenn solches unterstellt wird, wäre zudem nicht dargelegt, aus welchem Grunde es dem Beschwerdeführer nicht möglich und zumutbar hätte sein sollen, den zuständigen Dienststellen vor Einlegung der - gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG subsidiären - Verfassungsbeschwerde eine Möglichkeit zur Heilung einer etwaigen Rechtsverletzung zu verschaffen (vgl. SächsVerfGHG, Beschluss vom 22. April 2006 - Vf. 1-IV-04).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2023 - Vf. 23-IV-22; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 64-IV-21; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV10; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 1/19

    Beschluss über "Gegenvorstellung"

    Aufgrund vergleichbarer Bestimmungen bejahen etwa auch der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eine Pflicht zur substantiierten Begründung von Verfassungsbeschwerden in dem genannten Sinne (vgl. VerfGH BW, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 1 VB 54/17 -, juris, Rn. 2 ff.; VerfGH RP, Beschlüsse vom 17. Februar 2017 - VGH B 26/16 -, juris, Rn. 53 ff., vom 13. Juli 2012 - VGH B 10/12 -, juris, Rn. 22, und vom 30. Juni 2015 - VGH B 15/15 -, juris, Rn. 31 ff.; VerfGH S, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Verf 18-IV-10 -, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; st. Rspr.).
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