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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27234
VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10 (https://dejure.org/2010,27234)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 13-IV-10 (https://dejure.org/2010,27234)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 13-IV-10 (https://dejure.org/2010,27234)
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Neben der Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsaktes und des als verletzt angesehenen Rechts sind die Tatsachen darzulegen, die es dem Verfassungsgerichtshof ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

    Dem Verfassungsgerichtshof sind alle Tatsachen darzulegen, die es ihm ohne weitere Ermittlungen ermöglichen, die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung haben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde (Vf. 132-IV-09) eingelegt.

    Hierzu wird auf den Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren Vf. 132-IV-09 Bezug genommen.

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    (1) Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 Sächs- VerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Vielmehr beschreibt Art. 36 SächsVerf nur die Wirkung der in die Verfassung aufgenommenen Grundrechte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 45-IV-09 [HS]/ Vf. 46-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 134-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Ist die Wahrung der Einlegungs- und Begründungsfrist des § 29 Abs. 1 Satz 1 Sächs- VerfGHG nicht offensichtlich, hat ein Beschwerdeführer unaufgefordert mitzuteilen, wann ihm die angegriffene Entscheidung zugegangen ist (…vgl. Magen in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 19; siehe auch SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 134-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 48-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Mit der Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf nur die Verletzung eigener Grundrechte gerügt werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 48-IV-08 [HS]/Vf. 49-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 112-IV-21
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10).
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