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| VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.) |
Zitiervorschläge
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.) (https://dejure.org/2012,39312)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.) (https://dejure.org/2012,39312)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 15.03.2012 - 6 Sa 60/11
- VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12 (HS), 84-IV-12(e.A.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, es sei ihm nicht möglich gewesen, gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, hat er es unterlassen, einen gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 237 ZPO und § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG statthaften Wiedereinsetzungsantrag an das Bundesarbeitsgericht zu richten (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - Vf. 31-IV-98; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987, BVerfGE 77, 275 [282];… Sperlich in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 90 Rn. 116). - BVerfG, 06.04.2012 - 1 BvQ 12/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag - …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
Dem Antrag steht gemäß § 10 Abs. 1 Sächs- VerfGHG i. V. m. § 32 Abs. 1 BVerfGG der Grundsatz der Subsidiarität entgegen, da es dem Beschwerdeführer zuzumuten ist, zunächst vorläufigen Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen (BVerfG, Beschluss vom 6. April 2012 - 1 BvQ 12/12;… Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 32 Rn. 132 ff.). - VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 50-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer die Sachentscheidungsvoraussetzungen darlegt, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 50-IV-12). - VerfGH Sachsen, 23.10.1998 - 31-IV-98
Auszug aus VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 83-IV-12
Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, es sei ihm nicht möglich gewesen, gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2012 fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, hat er es unterlassen, einen gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 237 ZPO und § 72a Abs. 5 Satz 2 ArbGG statthaften Wiedereinsetzungsantrag an das Bundesarbeitsgericht zu richten (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 1998 - Vf. 31-IV-98; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987, BVerfGE 77, 275 [282];… Sperlich in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 90 Rn. 116).
- VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 77-IV-13 b) Im Übrigen genügt die Verfassungsbeschwerde auch hinsichtlich dieses Angriffsgegenstands schon nicht den Begründungsanforderungen, weil der Beschwerdeführer entgegen § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG insoweit die Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht darlegt, obwohl ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12 [HS]/Vf. 84-IV-12 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 38-IV-18
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich Erschöpfung des …
Zu dem vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtsweg zählt auch die in der Rechtsbehelfsbelehrung der angefochtenen Urteile genannte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 83-IV-12; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 24-IV-12).
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