Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VerfGH Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den Freistaat Sachsen; Einstellung der Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit seiner Inanspruchnahme als Bürge für Steuerschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 01.12.2017 - 7 O 1337/17
- OLG Dresden, 22.03.2018 - 6 W 117/18
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (20)
- OLG Dresden, 22.03.2018 - 6 W 117/18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Mit seiner am 19. Juni 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schriftsatz vom 18. August 2018 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. März 2018 (6 W 117/18) sowie hilfsweise gegen Ziffer 2 des seine Anhörungsrüge zurückweisenden Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. April 2018 (6 W 117/18).Das Oberlandesgericht Dresden wies die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde mit Beschluss vom 22. März 2018 (6 W 117/18) zurück.
Die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 22. März 2018 erhobene Anhörungsrüge des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30. April 2018 (6 W 117/18), dem Beschwerdeführer zugestellt am 19. Mai 2018, als unbegründet zurück, wobei unter Ziffer 2 des Beschlusses die Kosten des Rügeverfahrens dem Beschwerdeführer auferlegt wurden.
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Ferner läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [359]).Dabei führte das Oberlandesgericht unter Verweis auf die gesetzlichen Vorschriften aus, dass es insoweit keiner Entscheidung zu schwierigen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen bedurft habe, und griff damit einen Aspekt auf, wonach Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt werden müsse, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährleisteten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990, BVerfGE 81, 347 [359]).
- BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07
Formkörper
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Er setzt sich dabei nicht damit auseinander, dass das Oberlandesgericht in seinem die Gehörsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss lediglich eine auf § 97 Abs. 1 ZPO gestützte Kostengrundentscheidung getroffen hat, was sich mit der einfachrechtlichen Auffassung deckt, wonach im Fall der Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 ZPO eine Kostengrundentscheidung zu ergehen habe (…vgl. Bacher in: BeckOK, ZPO, § 321a, Rn. 80; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - juris; Beschluss vom 18. Januar 2001 - X ZR 165/07 - juris) und dies auch im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens zwar "nicht veranlasst", aber möglich sei, weil bei einer Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge eine Gerichtsgebühr in Höhe von 60, 00 EUR nach KV 1700 GKG anfalle (…vgl. zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 127 Rn. 21;… Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 118, Rn. 40;… Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127, Rn. 60; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1987, Rpfleger 1987, 386; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330).
- BGH, 10.05.2005 - VI ZR 89/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Er setzt sich dabei nicht damit auseinander, dass das Oberlandesgericht in seinem die Gehörsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss lediglich eine auf § 97 Abs. 1 ZPO gestützte Kostengrundentscheidung getroffen hat, was sich mit der einfachrechtlichen Auffassung deckt, wonach im Fall der Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 ZPO eine Kostengrundentscheidung zu ergehen habe (…vgl. Bacher in: BeckOK, ZPO, § 321a, Rn. 80; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - juris; Beschluss vom 18. Januar 2001 - X ZR 165/07 - juris) und dies auch im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens zwar "nicht veranlasst", aber möglich sei, weil bei einer Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge eine Gerichtsgebühr in Höhe von 60, 00 EUR nach KV 1700 GKG anfalle (…vgl. zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 127 Rn. 21;… Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 118, Rn. 40;… Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127, Rn. 60; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1987, Rpfleger 1987, 386; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330). - VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.). - OLG Koblenz, 13.02.1987 - 14 W 818/86
Zurückgewiesene Prozeßkostenhilfebeschwerde; Gerichtsgebührenfreiheit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Er setzt sich dabei nicht damit auseinander, dass das Oberlandesgericht in seinem die Gehörsrüge des Beschwerdeführers zurückweisenden Beschluss lediglich eine auf § 97 Abs. 1 ZPO gestützte Kostengrundentscheidung getroffen hat, was sich mit der einfachrechtlichen Auffassung deckt, wonach im Fall der Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge in entsprechender Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO bzw. § 91 Abs. 1 ZPO eine Kostengrundentscheidung zu ergehen habe (…vgl. Bacher in: BeckOK, ZPO, § 321a, Rn. 80; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 89/04 - juris; Beschluss vom 18. Januar 2001 - X ZR 165/07 - juris) und dies auch im Rahmen eines Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens zwar "nicht veranlasst", aber möglich sei, weil bei einer Verwerfung oder Zurückweisung einer Anhörungsrüge eine Gerichtsgebühr in Höhe von 60, 00 EUR nach KV 1700 GKG anfalle (…vgl. zur Zurückweisung der sofortigen Beschwerde Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 127 Rn. 21;… Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 118, Rn. 40;… Kratz in: BeckOK, ZPO, § 127, Rn. 60; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Februar 1987, Rpfleger 1987, 386; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Februar 1951, Rpfleger 1951, 330). - BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Danach ist etwa eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - juris). - VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Dass der Beschwerdeführer die Entscheidungen des Land- und Oberlandesgerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerf- GH, Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09; Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Auch wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe zu einem bestimmten Vortrag nichts enthalten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2015 - 14 B 198/14
Einstellung der Vollstreckung wegen der entstandenen Säumniszuschläge für die …
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
- BFH, 09.10.2002 - V R 29/01
Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die …
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
- VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von …
- BFH, 08.01.1980 - VII R 81/77
Sicherheitsleistung - Verjährungsfrist - Unterbrechung der Verjährung - Anspruch …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 65-IV-19 aa) Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 65-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der …
Ein erster Antrag des Beschwerdeführers vom 10. Juni 2017 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Vollstreckungsabwehrklage blieb in allen Instanzen erfolglos (Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 1. Dezember 2017 - 07 O 1337/17; Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. März und 30. April 2018 - jeweils 6 W 117/18); eine anschließend erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Januar 2019 (Vf. 61-IV-18).a) Der Beschwerdeführer legt die Möglichkeit einer Verletzung der Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 18 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Satz 2 SächsVerf (hierzu näher bereits Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18 m.w.N.) nicht hinreichend dar.
b) Dem Beschwerdevorbringen ist auch eine mögliche Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 78 Abs. 2 SächsVerf (näher erneut SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18 m.w.N.) nicht hinreichend zu entnehmen.
c) Das Vorbringen des Beschwerdeführers zeigt schließlich auch die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Verletzung des Grundrechts auf willkürfreie Entscheidung gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf (näher hierzu wiederum SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18 m.w.N.) durch den angegriffenen Beschluss vom 22. Juni 2021 nicht auf.
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …
aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerf- GH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20 aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV- 10; st. Rspr.).
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20 b) Das aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf folgende Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen …
(1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19 aa) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 21. April 2016 - Vf. 110-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21 a) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV- 10; st. Rspr.).
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22
Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …
aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV- 10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22 Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 38-IV-24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliches Berufungsurteil …
- VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 24-IV-20
Vollstreckungsschutzantrag aufgrund Ratenzahlungsmöglichkeit
- VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 104-IV-23
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 36-IV-19
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 8-IV-20
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 89-IV-23
- VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
- VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22
Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes …
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
- VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
- VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 75-IV-23
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. …
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 39-IV-21
Rüge der Verletzung des Verfahrensanspruchs auf den gesetzlichen Richter, des …
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21
Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 103-IV-23
- VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20
Verfassungsbeschwerde wegen durch das Landgericht Leipzig unterlassener …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
- VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21
Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer …
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 13-IV-23
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 71-IV-24
- VerfGH Sachsen, 12.06.2025 - 77-IV-24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidung …
- VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 88-IV-19
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 22-IV-19
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 67-IV-21
- VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
- VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 60-IV-23
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 59-IV-21
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung von Grundrechten
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
- VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
- VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 102-IV-18
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 44-IV-21
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 66-IV-21
- OVG Sachsen, 24.04.2020 - Vf. 11-IV-20
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