Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten Grundstücksfläche
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 23.09.2009 - 218 OWi O-1283/09
- VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]). - VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11). - VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24
Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 12-IV-22
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22
Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes …
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63- IV-21; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen …
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22 Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 15-IV-25
Anspruch auf rechtliches Gehör
- VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 55-IV-24
Erhebliches Vorbringen ist (nur) zur Kenntnis zu nehmen!
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 160-IV-16
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. …
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 39-IV-21
Rüge der Verletzung des Verfahrensanspruchs auf den gesetzlichen Richter, des …
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 110-IV-15
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 51-IV-18
Rehabilitierungsanspruch wegen einer Unterbringung zur Heimerziehung in einem …
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 81-IV-24
- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags …
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 64-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 38-IV-24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliches Berufungsurteil …
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 22-IV-24
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 79-IV-24
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 32-IV-24
- VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 27-IV-24
- VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 37-IV-24
- VerfGH Sachsen, 16.01.2025 - 68-IV-24
- VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 31-IV-20
- VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 93-IV-12
- VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 84-IV-24
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 107-IV-17
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 31-IV-16
- VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 36-IV-17
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 31-IV-17
- VerfGH Sachsen, 10.04.2025 - 33-IV-24
- VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 109-IV-17
- VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16
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