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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25419
VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10 (https://dejure.org/2010,25419)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2010 - 9-IV-10 (https://dejure.org/2010,25419)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2010 - 9-IV-10 (https://dejure.org/2010,25419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07

    Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist jedoch verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrages eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24

    Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!

    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
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