Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren wegen der Rückforderung von Kindergeld vor dem Sächsischen Finanzgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.05.2014 - 1 K 1902/12
- FG Sachsen, 26.06.2014 - 1 K 1902/12
- VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Danach ist ein behindertes Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt nicht mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bestreiten kann (BFH, Urteil vom 19. November 2008, BFHE 223, 365 [368]).Entsprechende Feststellungen hat das Gericht nicht, wie es mangels dargelegter eigener gerichtlicher Sachkunde erforderlich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2011, NJW-RR 2012, 393 [396]), und wie es auch der Bundesfinanzhof voraussetzt (BFHE 223, 365 [370]), anhand von ärztlichen Gutachten getroffen, sondern vielmehr ausschließlich anhand von behördlichen Einschätzungen und Bewertungen.
Denn steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur für Arbeit in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen oder hat sich das behinderte Kind mittelfristig mehrfach erfolglos beworben, spricht dies nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Regel gegen dessen Vermittelbarkeit und somit dafür, dass die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich war für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit (BFHE 223, 365 [371]).
Je höher der GdB ist, desto stärker wird die Vermutung, dass die Behinderung der erhebliche Grund für die fehlende Erwerbstätigkeit ist (BFHE 223, 365 [370]).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11
Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Entsprechende Feststellungen hat das Gericht nicht, wie es mangels dargelegter eigener gerichtlicher Sachkunde erforderlich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2011, NJW-RR 2012, 393 [396]), und wie es auch der Bundesfinanzhof voraussetzt (BFHE 223, 365 [370]), anhand von ärztlichen Gutachten getroffen, sondern vielmehr ausschließlich anhand von behördlichen Einschätzungen und Bewertungen. - BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - juris).
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Kommt danach eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 - juris). - BFH, 15.03.2012 - III R 29/09
Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Für ein arbeitsloses behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind keine Arbeit findet und sich deshalb nicht selbst unterhalten kann (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009, BFHE 228, 17 [19]; Urteil vom 15. März 2012, BFHE 237, 68 [70 f.]). - BFH, 22.10.2009 - III R 50/07
Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Für ein arbeitsloses behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind keine Arbeit findet und sich deshalb nicht selbst unterhalten kann (BFH, Urteil vom 22. Oktober 2009, BFHE 228, 17 [19]; Urteil vom 15. März 2012, BFHE 237, 68 [70 f.]). - BVerfG, 09.10.2014 - 1 BvR 83/12
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Warum diese tragende gerichtliche Annahme unzutreffend sein oder eine schwierige und noch ungeklärte Rechtsfrage (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 1 BvR 83/12 - juris m.w.N.) beinhalten sollte, kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - BFH, 09.02.2012 - III R 47/08
Kindergeld: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt eines studierenden Kindes, Nachweis …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Das Finanzgericht soll im Regelfall zur Erfüllung seiner Sachaufklärungspflicht ein ärztliches Gutachten einholen oder entsprechende Erkenntnisse durch Einvernahme der behandelnden Ärzte als Zeugen gewinnen (BFH, Urteil vom 9. Februar 2012 - III R 47/08 - juris). - BFH, 22.12.2011 - III R 46/08
Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14
Die Entscheidung über die Mitursächlichkeit hat das Finanzgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles und unter Abwägung der für und gegen eine Mitursächlichkeit sprechenden Indizien zu treffen (BFH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - III R 46/08 - juris). - VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den …
Danach ist etwa eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - juris). - VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 101-IV-14 Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 S. 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 119-IV-08/Vf. 132-IV-08; st. Rspr.).
Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Verfahrenskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 207-IV-20
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung von Grundrechten
Deshalb ist etwa eine Beweisantizipation nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - juris). - VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 153-IV-16 Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15; Beschluss vom 18. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 151-IV-15 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 48-IV-15 Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - Vf. 48-IV-14; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 50-IV-15
- VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 44-IV-16