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   VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.)   

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https://dejure.org/2010,18833
VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,18833)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,18833)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,18833)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    (1) Rechtsbeugung kann auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (vgl. BGH NStZ 2010, 92; BGHSt 42, 343 [344]).

    Bei Verfahrensverstößen ist erforderlich, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343 [346, 351]; BGH NStZ-RR 2001, 243 [244]).

    Eine solche konkrete Gefahr besteht jedenfalls dann, wenn der Richter gegen Verfahrensvorschriften verstößt, um zu einem seinen Intentionen entsprechenden Ergebnis zu kommen, das bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nicht oder voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre, und er damit aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei handelt (vgl. BGHSt 42, 343 [351]).

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Diese Vorgaben für Form und Inhalt des Klageerzwingungsantrags sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).

    Da von der Erfüllung der formellen Anforderungen die Gewährung des Rechtsschutzes (Art. 38 Satz 1 SächsVerf.) abhängt, dürfen die Formerfordernisse nicht weiter gehen, als es durch diesen Zweck geboten ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 - juris Rn. 11 f.; BVerfGK 10, 244 [247]).

  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    (1) Rechtsbeugung kann auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (vgl. BGH NStZ 2010, 92; BGHSt 42, 343 [344]).

    Vielmehr enthält der objektive Tatbestand ein normatives Element und soll nur Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGH NStZ 2010, 92).

  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00

    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Bei Verfahrensverstößen ist erforderlich, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343 [346, 351]; BGH NStZ-RR 2001, 243 [244]).
  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 230/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 1 Ws 4/09

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe.
  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Das Gericht hat daher einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Möglichkeit so auszulegen, dass er sachlich Erfolg haben kann, zumindest jedoch nicht aus formalen Gründen abgelehnt wird (vgl. BVerfG StV 1996, 445 f.).
  • OLG Celle, 17.03.2008 - 1 Ws 105/08

    Anforderungen an die Sachverhaltsdarlegung in einem Klageerzwingungsantrag wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe.
  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 231/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe.
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 1475/06
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 76-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 119-IV-08
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • OLG Koblenz, 17.03.2009 - 1 Ws 120/09

    Besetzung des Spruchkörpers bei Haftentscheidungen während laufender

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

  • OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 2 Ws 538/93
  • OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 30-IV-10
    a) Im Ausgangspunkt verweist die Beschwerdeführerin zwar zutreffend darauf, dass Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erfordert (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 (HS); Vf. 11-IV-10 (eA); st. Rspr.; für Beratungshilfe: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09).

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 (HS); Vf. 11-IV-10 (eA); Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
    Dieser Maßstab steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur und ist als solcher auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15IV-13 [HS]/16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 76-IV-14; s.a. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87; Beschluss vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89; Beschluss vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92; Beschluss vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01; Beschluss vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von

    Warum diese tragende gerichtliche Annahme unzutreffend sein oder eine schwierige und noch ungeklärte Rechtsfrage (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 1 BvR 83/12 - juris m.w.N.) beinhalten sollte, kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 69-IV-22

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eines Anspruchs auf effektive

    Der Antragsteller muss hierfür die Tatsachen vollständig angeben, aus denen sich die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale einer Straftat in objektiver und subjektiver Hinsicht ergibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 121-IV-16
    Diese Vorgaben für Form und Inhalt des Klageerzwingungsantrags sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 34-IV-11

    Revisionsantrag, bestellter, Befangenheit

    aa) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 ­ Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.] und Beschluss vom 18. November 2004 ­ Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 ­ 1 BvR 182/09 ­ juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 134-IV-17
    Sie sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substantiierte Anträge bewahren (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 121-IV-16 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 135-IV-17
    Sie sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substantiierte Anträge bewahren (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 121-IV-16 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 76-IV-14
    Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; st. Rspr.).
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