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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35938
VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05 (https://dejure.org/2005,35938)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2005 - 54-IV-05 (https://dejure.org/2005,35938)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 54-IV-05 (https://dejure.org/2005,35938)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120f).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Anforderungen an einen zulässigen Antrag im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Da von der Erfüllung der formellen Anforderungen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt, dürfen die Formerfordernisse allerdings nicht weiter gehen, als es durch diesen Zweck geboten ist (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1027).
  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Ein Verstoß gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verankerte Willkürverbot liegt nicht bereits dann vor, wenn die Auslegung einfachen Rechts im konkreten Fall Fehler aufweist, Verfahrensmängel nach sich zieht oder zu einem Ergebnis führt, über dessen Richtigkeit im Sinne von Sachgerechtigkeit und Billigkeit sich streiten lässt (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. März 2004 - Vf. 77-IV-03).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120f).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 95-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Vielmehr muss hinzukommen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 95-IV-04).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 1 Ws 581/93

    Klageerzwingungsantrag; Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft; Angabe der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120f).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 73-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Auch die hiergegen beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingereichte Verfassungsbeschwerde führte zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Oberlandesgericht (Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 73-IV-04), da die Entscheidung ebenfalls nicht den Vorgaben des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf genüge.
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 55-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Dies ist der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder grob missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 55-IV-04).
  • KG, 28.02.2000 - Zs 2158/99
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 54-IV-05
    Die Sichtweise des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung, wonach für einen zulässigen Antrag eine Sachdarstellung notwendig ist, aus der ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BayVGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113]; KG, Beschluss vom 28.02.2002 - 3 Ws 652/99 - OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Düsseldorf VRS 86, 120f).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113];… Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).

    (2) Dafür, dass das Oberlandesgericht hier bei der Normanwendung diese Inhalts- und Formerfordernisse weiter gefasst hat, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; BVerfG…, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 967/07 - juris Rn. 11 f.; BVerfGK 10, 244 [247]), hat der Beschwerdeführer nichts dargelegt.

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
    Dieser Maßstab steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur und ist als solcher auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15- IV-13 [HS]/16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 76-IV-14; s.a. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87; Beschluss vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89; Beschluss vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92; Beschluss vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01; Beschluss vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 76-IV-14
    Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; st. Rspr.).
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