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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18833
VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,18833)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,18833)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 10-IV-10 (HS), 11-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,18833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (10)

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 30-IV-10
    a) Im Ausgangspunkt verweist die Beschwerdeführerin zwar zutreffend darauf, dass Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erfordert (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 (HS); Vf. 11-IV-10 (eA); st. Rspr.; für Beratungshilfe: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09).

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht zukommt, ist jedoch überschritten, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe verfehlt wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 (HS); Vf. 11-IV-10 (eA); Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
    Dieser Maßstab steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur und ist als solcher auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15- IV-13 [HS]/16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 76-IV-14; s.a. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87; Beschluss vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89; Beschluss vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92; Beschluss vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01; Beschluss vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 15-IV-13
    (1) Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, steht im Einklang mit verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 4/09 - juris Rn. 7; OLG Celle NJW 2008, 2202; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 Ws 230/07, 3 Ws 231/07 - juris Rn. 9; BayVerfGH BayVBl 2001, 746; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, 112 [113];… Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 145) und ist als solche auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05).
  • VerfGH Sachsen, 19.05.2015 - 48-IV-14

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von …

    Warum diese tragende gerichtliche Annahme unzutreffend sein oder eine schwierige und noch ungeklärte Rechtsfrage (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 1 BvR 83/12 - juris m.w.N.) beinhalten sollte, kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 69-IV-22

    Darlegen der Möglichkeit einer Verletzung eines Anspruchs auf effektive …

    Der Antragsteller muss hierfür die Tatsachen vollständig angeben, aus denen sich die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale einer Straftat in objektiver und subjektiver Hinsicht ergibt (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 121-IV-16
    Diese Vorgaben für Form und Inhalt des Klageerzwingungsantrags sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 34-IV-11

    Revisionsantrag, bestellter, Befangenheit

    aa) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 ­ Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.] und Beschluss vom 18. November 2004 ­ Vf. 76-IV-03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2009 ­ 1 BvR 182/09 ­ juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 134-IV-17
    Sie sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substantiierte Anträge bewahren (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 121-IV-16 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 135-IV-17
    Sie sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und nicht hinreichend substantiierte Anträge bewahren (vgl. zum Vorgenannten SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 121-IV-16 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 76-IV-14
    Die Forderung des Oberlandesgerichts nach einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung, welche es dem Senat ermöglicht, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, inwieweit bei Unterstellung der Richtigkeit der Sachdarstellung die Erhebung der öffentlichen Klage gerechtfertigt wäre, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010, Vf. 10-IV-10 [HS]/Vf. 11-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 27. Oktober 2005 - Vf. 54-IV-05; st. Rspr.).
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