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   VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17   

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https://dejure.org/2017,31649
VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17 (https://dejure.org/2017,31649)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.08.2017 - 103-IV-17 (https://dejure.org/2017,31649)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. August 2017 - 103-IV-17 (https://dejure.org/2017,31649)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, a.a.O.; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VG Ansbach, 08.05.2007 - AN 11 M 07.01225
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Es entspricht der herrschenden fachgerichtlichen Auffassung, dass die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen für Dokumente sowie für Post und Telekommunikation im Einzelnen aufzuführen und zu belegen sind (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 8. Mai 2007 - AN 11 M 07.01225 - juris; Bader in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., Verwaltungsgerichtsordnung,.
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 51-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Für eine Kontrolle von Normen des Bundesrechts steht dem Verfassungsgerichtshof nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG die Gerichtsbarkeit nicht zu (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 51-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
    25. Oktober 2019 - Vf. 36-IV-19; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Es ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 36-IV-19
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 28-IV-21
    3. Aus den dargelegten Gründen ist anhand des Beschwerdevorbringens ebenso wenig eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) erkennbar.
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
    3. Eine mögliche Verletzung des in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verbürgten Willkürverbots (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.) legt der Beschwerdeführer ebenfalls nicht dar.
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 108-IV-18

    Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bei einer Verlegung

    des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 44-IV-21
    aa) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts und die Subsumtion eines Sachverhalts unter einschlägige Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 68-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 145-IV-17
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