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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23329
VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15 (https://dejure.org/2015,23329)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2015 - 53-IV-15 (https://dejure.org/2015,23329)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2015 - 53-IV-15 (https://dejure.org/2015,23329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    Die Begründung des Oberlandesgerichts, dass und weshalb gegen die landgerichtliche Verneinung der Testierunfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung der beiden Testamente in den Jahren 1999 und 2002 nichts zu erinnern sei, hält sich offensichtlich in dem vom Verfassungsgerichtshof zu respektierenden Rahmen fachgerichtlicher Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; SächsVerf- GH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt im Übrigen nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008, NVwZ 2008, 778 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    Die Begründung des Oberlandesgerichts, dass und weshalb gegen die landgerichtliche Verneinung der Testierunfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung der beiden Testamente in den Jahren 1999 und 2002 nichts zu erinnern sei, hält sich offensichtlich in dem vom Verfassungsgerichtshof zu respektierenden Rahmen fachgerichtlicher Anwendung des einfachen Rechts (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; SächsVerf- GH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    aa) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 35-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
    Das Gebot rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme bzw. Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - Vf. 35-IV-12).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der …

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 92-IV-19; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 64-IV-24
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. September 2024 - Vf. 89-IV-23; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Februar 2025 - Vf. 37-IV-24; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).

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