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Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48787
AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14 (https://dejure.org/2014,48787)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28.11.2014 - 124 C 3091/14 (https://dejure.org/2014,48787)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28. November 2014 - 124 C 3091/14 (https://dejure.org/2014,48787)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Gericht setzt sich intensiv mit BGH VI ZR 357/13 auseinander und verurteilt die HUK 24 AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Gericht setzt sich intensiv mit BGH VI ZR 357/13 auseinander und verurteilt die HUK 24 AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Der Geschädigte Herr M. durfte mit der Schätzung der Schadenshöhe an dem durch den Unfall beschädigten Pkw einen Sachverständigen beauftragen und von der Beklagten als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BGH Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13 - =NJW 2014, 1947;… BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

    Insbesondere muss der Geschädigte nicht das Ergebnis der BVSK-Honorarbefragung kennen (BGH, NJW 2014, 1947, 1948).

    Allein die Tatsache, dass das Grundhonorar des Gutachters die aus der BVSK-Honorarbefragung ersichtlichen üblichen Honorare überschreitet, rechtfertigt die Annahme eines solchen Verstoßes nämlich nicht (BGH, NJW 2014, 1947, 1948).

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Der Geschädigte Herr M. durfte mit der Schätzung der Schadenshöhe an dem durch den Unfall beschädigten Pkw einen Sachverständigen beauftragen und von der Beklagten als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (…BGH Urt. v. 11.2.2014 - VI ZR 225/13 - =NJW 2014, 1947; BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

    Auch bei der Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadensschätzung darf der Geschädigte auf einen für ihn ohne weiteres verfügbaren Sachverständigen zurückgreifen,, ohne zunächst Marktforschung nach dem günstigsten Sachverständigen betreiben zu müssen (zuletzt BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Eine Abtretung ist nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Lehre nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (BGH, NJW 2011, 2713, NJW 1974, 1130).

    Es fehlt an der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (BGH, NJW 2011, 2713 m. w. N.).

  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Die Einziehung von Sachverständigenkosten, die - wie hier - nur der Höhe nach in Streit stehen, stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine erlaubte Nebentätigkeit des Sachverständigen im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 RDG dar (vgl. nur BGH, NJW 2012, 1005 Rn. 6 ff. für Mietwagenkosten).
  • BGH, 03.04.1974 - VIII ZR 235/72

    Anspruch auf Rückgewähr nach der Konkursordnung (KO) - Unwirksamkeit eines …

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Eine Abtretung ist nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Lehre nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (BGH, NJW 2011, 2713, NJW 1974, 1130).
  • AG Lebach, 22.02.2013 - 14 C 43/12
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.11.2014 - 124 C 3091/14
    Die Abtretung erfolgte ausweislich des Tatbestandes der Vorinstanz (AG Lebach, Urt. v. 22.02.2013 14 C 43/12) an Erfüllung statt, § 364 Abs. 1 BGB.
  • AG München, 11.07.2014 - 343 C 7578/14
    Siehe CH: Richterin des AG Berlin-Mitte setzt sich intensiv mit BGH VI ZR 357/13 auseinander und verurteilt die HUK 24 AG zur Zahlung der vorgerichtlich gekürzten Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit lesenswertem Urteil vom 28.11.2014 - 124 C 3091/14 -.
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