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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.05.2011 - 127-VI-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,32490
VerfGH Bayern, 27.05.2011 - 127-VI-10 (https://dejure.org/2011,32490)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2011 - 127-VI-10 (https://dejure.org/2011,32490)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 127-VI-10 (https://dejure.org/2011,32490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Verfahren nach § 495 a ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 31.03.2008 - 34-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch pflichtwidrige …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.05.2011 - 127-VI-10
    Rn. 15 1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör untersagt es den Gerichten, ihren Entscheidungen Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (VerfGH vom 31.3.2008 = VerfGH 61, 66/70).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2008 - 90-VI-07

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlenden Zugang der …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.05.2011 - 127-VI-10
    Auch wenn das Gericht bei Streitwerten bis zu 600 EUR sein Verfahren nach billigem Ermessen ausgestalten kann, ist den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren zu genügen und insbesondere den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren (VerfGH vom 30.3.2001 = VerfGH 54, 25/26; VerfGH vom 2.4.2008 = NJW-RR 2008, 1312).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2016 - 58-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung begleiteten Umgangs - Verstoß gegen das …

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 9/13 f.; VerfGH vom 27.5.2011 - Vf. 127-VI-10 - juris Rn. 15; vom 17.2.2012 BayVBl 2013, 81/82).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde …

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör umfasst zwar das Recht, auf Vorbringen eines Gegners, durch das Tatsachenstoff in das Verfahren eingeführt wird, zu erwidern (VerfGH vom 15.5.1962 VerfGHE 15, 38/39; vom 18.9.2001 VerfGHE 54, 95/99) und eigene Rechtsauffassungen kundzutun (VerfGH vom 27.5.2011 - Vf. 127-VI-10 - juris Rn. 15); eine Verpflichtung der Gerichte, auch bloße Rechtsausführungen einer Partei der anderen wiederum zur Stellungnahme zuzuleiten, besteht aber nur dann, wenn diese dem Gericht Anlass bieten, seine bisherige dem Gegner bekannte Meinung zu ändern (VerfGHE 15, 38/39 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09

    Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör

    Überwiegend wird die Entscheidung aufgehoben, gegen die sich die Anhörungsrüge richtete (Endentscheidung), und der Beschluss über die Anhörungsrüge für gegenstandslos erklärt (vgl. nur: BVerfG…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 461/09, juris Rn. 18; Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - Vf. 127-VI-10, juris Rn. 40; Berliner VerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 148/09; Sächsischer VerfGH…, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08, juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 02.04.2015 - 72-VI-13

    Teilung von Anwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 50, 9/13 f.; VerfGH vom 27.5.2011 - Vf. 127-VI-10 - juris Rn. 15; vom 17.2.2012 BayVBl 2013, 81/82).
  • VerfGH Bayern, 15.02.2016 - 45-VI-15

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung u.a. mangels Erhebung …

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt auch vor, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.2.1997 VerfGHE 50, 9/13 f.; vom 27.5.2011 - Vf. 127-VI-10 - juris Rn. 15; vom 17.2.2011 VerfGHE 64, 35/42).
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