Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08 |
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- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Ein Richter muss zuhören
- dresden-klein.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Ein Richter muss zuhören!
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 20.06.2008 - Gs 242/08
- LG Bautzen, 29.08.2008 - 1 Qs 90/08
- LG Bautzen, 29.08.2008 - 91/08
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 139-IV-08
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
- LG Bautzen, 07.04.2009 - 1 Qs 90
- LG Bautzen, 07.04.2009 - 91/08
- BVerfG, 07.05.2009 - 2 BvR 850/09
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 171-IV-08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06
Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen (vgl. BVerfGK 10, 41 [45 f.]). - VerfGH Sachsen, 03.05.2007 - 53-IV-07
Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Dresden betreffend den Bau der sog. …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - Vf. 53-IV-07 [HS]/Vf. 54-IV-07 [e.A.]). - BVerfG, 25.11.1991 - 2 BvR 1056/90
Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
Es hat seine Feststellung jedoch nicht nachvollziehbar - etwa unter Auswertung einer fortbestehenden Verdachtslage (vgl. dazu BVerfG NJW 1992, 2011) - begründet. - VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06
Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. März 2007 - Vf. 94-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die …
Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer hob der Verfassungsgerichtshof die landgerichtliche Beschwerdeentscheidung vom 29. August 2008 wegen einer Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück (Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).Im Übrigen wiederholen die Beschwerdeführer im Hinblick auf die angegriffenen Entscheidungen ihren Sach- und Rechtsvortrag aus dem Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 171-IV-08; mit Schreiben vom 22. April 2009 und 5. Mai 2009 haben sie ihr Rügevorbringen vertieft.
Dieses Bestreiten gebot es zwar, sich mit den verdachtsbegründenden Tatsachen näher auseinanderzusetzen (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).
- VerfGH Thüringen, 07.09.2011 - VerfGH 13/09
Willkürverbot, Rechtsschutzgarantie, rechtliches Gehör
Überwiegend wird die Entscheidung aufgehoben, gegen die sich die Anhörungsrüge richtete (Endentscheidung), und der Beschluss über die Anhörungsrüge für gegenstandslos erklärt (vgl. nur: BVerfG…, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 1 BvR 461/09, juris Rn. 18;… Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - Vf. 127-VI-10, juris Rn. 40; Berliner VerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 148/09; Sächsischer VerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08, juris Rn. 18). - VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10
Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen …
Ferner wäre zu beachten gewesen, dass der Anlass des Schreibens - eine Verletzung rechtlichen Gehörs - nicht aus der Luft gegriffen war (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08). - VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 132-IV-09 Auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer hob der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück (Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10 Offen bleiben kann darüber hinaus, ob die angegriffene Entscheidung des Amtsgerichts ebenfalls auf einem Verfassungsverstoß beruht; mit der Zurückverweisung der Sache nach § 31 Abs. 2 SächsVerfGHG an das Oberlandesgericht ist dem Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers Rechnung getragen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 171-IV-08).
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Verfahrensgang
- AG Bautzen, 20.06.2008 - Gs 242/08
- LG Bautzen, 29.08.2008 - 1 Qs 90/08
- LG Bautzen, 29.08.2008 - 91/08
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 139-IV-08
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 171-IV-08
- LG Bautzen, 07.04.2009 - 1 Qs 90
- LG Bautzen, 07.04.2009 - 91/08
- BVerfG, 07.05.2009 - 2 BvR 850/09
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09
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