Rechtsprechung
| RG, 19.05.1920 - Rep. V. 129/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Klageänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen eine Einleitung von Grubenwässern aus einem Bergwerke in einen Wasserlauf; Abwehrklage und Schadensersatzanspruch eines Anliegers wegen unzulässiger Verunreinigung eines öffentlichen Stroms; ...
Papierfundstellen
- RGZ 99, 172
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85
Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die …
Die vertragsbrüchige Partei hat nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung dem geschädigten Vertragspartner alle Aufwendungen zu ersetzen, die bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig schienen (BGH Urteile vom 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 = LM HGB § 376 Nr. 2 = NJW 1959, 933, 934 und vom 25. Februar 1972 - V ZR 74/69 = WM 1972, 556, 558; RGZ 99, 172, 183). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Der Beklagte hat dem Kläger die Mittel für diejenigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung zur Verfügung zu stellen, die ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage des Klägers machen würde (so im Anschluss an RGZ 99, 172, 183 die Senatsurteile vom 26. Mai 1970 = BGHZ 54, 82, 84 ff m. w. Nachw. und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 61/71 - NJW 1972, 1800 m. w. Nachw.). - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Damit ergibt sich der erforderliche Betrag im Einzelfall aus den Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten für eine zumutbare Instandsetzung zu machen hätte (vgl auch RGZ 99, 172, 183).
- BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01
Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist
Insoweit handelt es sich um notwendige Rechtsverfolgungskosten, die dem geschädigten Vertragspartner zu ersetzen sind, weil sie bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig waren (BGH 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 - NJW 1959, 933, 934; 25. Februar 1972 - V ZR 74/69 - WM 1972, 556, 558; RG 19. Mai 1920 - V 129/19 - RGZ 99, 172, 183; BGH 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - AP BGB § 249 Nr. 28). - BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71
Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW
Das bedeutet, daß der Schädiger die tatsächlich gemachten Aufwendungen zu ersetzen hat, soweit sie ein verständiger Fahrzeugeigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten gemacht hatte (vgl BGHZ 54, 82 [85] = NJW 70, 1454, die Urteile des BGH v. 23.9.1969 - VI ZR 69/68 - NJW 69, 2281 = VersR 69, 1040 und v. 11.11.1969 - VI ZR 91/68 - VersR 70, 129 und RGZ 99, 172 [183]) Es ist also darauf abzustellen, ob vom Standpunkt eines verständigen Menschen aus die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung das zweckmäßige und angemessene Mittel zur Behebung des Schadens war. - BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
Rechtsmittel
Adäquat verursacht durch die Vertragsverletzung sind diese Aufwendungen dann, wenn sie nach der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erscheinen (vgl. RGZ 99, 172, 183). - Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-764/23
Cairo Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …
Rn. 22 In diesem Sinne übte die AGCOM ihre Zuständigkeit aus, indem sie erstens den Beschluss Nr. 39/19/CONS, mit dem sie einen neuen nationalen Frequenzzuteilungsplan für das digitale terrestrische Fernsehen{FN-VERWEIS:15} ausarbeitete, zweitens den Beschluss Nr. 129/19/CONS, mit dem sie zum einen die Umwandlungskriterien{FN-VERWEIS:16} festlegte und zum anderen die Zuteilung der Rechte zur Nutzung der der zusätzlichen Übertragungskapazität vorsah, sowie drittens den Beschluss Nr. 562/20/CONS erließ, mit dem diese Behörde die Modalitäten des Verfahrens zur entgeltlichen Zuteilung der Rechte zur Nutzung der zusätzlichen Übertragungskapazität (im Folgenden: Vergabeverfahren) festlegte - eines Verfahrens, das schließlich mit dem Beschluss Nr. 564/20/CONS eingeleitet wurde.Ist das Unionsrecht, insbesondere die Art. 8 und 9 der [Rahmenrichtlinie], die Art. 3, 5, 7, 14 der [Genehmigungsrichtlinie], die Art. 2 und 4 der [Wettbewerbsrichtlinie], die Erwägungsgründe 11 und 20 des Beschlusses [2017/899], die Grundsätze der Billigkeit, der Nichtdiskriminierung, des Wettbewerbsschutzes und des Vertrauensschutzes sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit, dahin auszulegen, dass es einem System entgegensteht, wie es in der Italienischen Republik durch Art. 1 Abs. 1101 [bis] 1108 des Haushaltsgesetzes 2019, durch Art. 1 Abs. 1030, 1031, 1031bis, 1031quater, 1032, 1033, 1034 und 1037 des Haushaltsgesetzes 2018, durch die Beschlüsse [Nrn.] 39/19/CONS …, 128/19/CONS und 129/19/CONS der AGCOM sowie durch die zugehörigen Maßnahmen zur Zuteilung der Frequenznutzungsrechte für den digitalen Fernsehdienst eingeführt wurde, das ungeachtet des Vorliegens nicht-struktureller Ausgleichs- und/oder Neuausrichtungsmaßnahmen keine strukturellen Maßnahmen zur Korrektur der zuvor festgestellten Ungleichheit und ein kostenpflichtiges Verfahren vorsieht, das dem Betreiber zusätzliche Kosten und Lasten auferlegt, und steht das Unionsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit sowie die im Urteil [vom 26. Juli 2017,] Persidera [(C-112/16, im Folgenden: Urteil Persidera, EU:C:2017:597)] aufgestellten Grundsätze, einem System wie dem genannten entgegen, auch im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Systems sowie die 'Anomalien', 'kritischen Punkte' und 'Unregelmäßigkeiten' des Systems, die in der nationalen und supranationalen Rechtsprechung, die in der Begründung des vorliegenden Beschlusses angeführt wird, festgestellt wurde, oder sind die von der Behörde ergriffenen nicht-strukturellen Maßnahmen zur Ausbalancierung des Systems vielmehr ausreichend?.
{FN:57} Im vorliegenden Fall Art. 1 Abs. 1030, 1031, 1031bis, 1031ter, 1031quater, 1032, 1033, 1034, 1037 und 1101 bis 1108 des Gesetzes Nr. 205/2017, die Beschlüsse Nrn. 39/19/CONS, 128/19/CONS, 129/19/CONS und 564/2020/CONS der AGCOM sowie die Maßnahmen zur Zuteilung der Frequenznutzungsrechte.
- BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74
Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen
Zu Recht nimmt das Berufungsgericht infolgedessen an, daß die Viertbeklagte solche Beeinträchtigungen des Wassergewinnungsrechts durch ihre AbfallStoffe nach Möglichkeit ausschließen muß, und daß sie, wenn sie mit ihnen nicht mit der Verkehrs erforderlichen Sorgfalt verfährt, u.a. für die Maßnahmen aufkommen muß, die erforderlich werden, um eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung aus dem Wasserwerk durch Verschmutzung des Grundwassers abzuwenden (dazu BGHZ 47, 1, 11; RGZ 99, 172, 183 ff). - BGH, 11.11.1969 - VI ZR 91/68
Ersatzfähigkeit von Heilungskosten nach einer Unfallverletzung
Das bedeutet, daß die Beklagte alle Aufwendungen zu ersetzen hat, die vom Standpunkt eines verständigen Menschen aus bei der gegebenen Sachlage zweckmässig und angemessen erschienen (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des BGH vom 23. September 1969 - VI ZR 69/68 - und RGZ 99, 172, 183). - BGH, 30.05.1978 - VI ZR 199/76
Ersatzfähigkeit von Kosten der Fütterung eines durch Frendverschulden verletztes …
- BGH, 23.09.1969 - VI ZR 69/68
Ersatzfähigkeit von Heilungskosten einer Unfallverletzung
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 160/72
Ersatzfähigkeit des Aufwandes für die Haftungsfreistellung bei Inanspruchnahme …
- LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2007 - 8 O 3314/06
- AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
- BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75
Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen …
- OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 163/72
Schadensberechnung - Schadensfeststellung - Rechtlicher Mangel - Entstehungsgrund …
- LG Bielefeld, 14.12.2004 - 20 S 156/04
Schadensrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Ersatz des …
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 1/73
Möglichkeit des Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wenn neben …
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 226/72
Nichtigkeit eines Kreditvertrages auf Grund eines Verstoßes gegen das …
- OLG Nürnberg, 30.10.1978 - 5 U 84/78
Ersatz für entstande Immissionsschäden; Anforderung für das Vorliegen einer …
- BGH, 24.04.1958 - II ZR 182/56
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1962 - II ZR 126/60
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