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   VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07 (HS), 130-IV-07 (e.A.)   

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https://dejure.org/2007,34630
VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07 (HS), 130-IV-07 (e.A.) (https://dejure.org/2007,34630)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2007 - 129-IV-07 (HS), 130-IV-07 (e.A.) (https://dejure.org/2007,34630)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2007 - 129-IV-07 (HS), 130-IV-07 (e.A.) (https://dejure.org/2007,34630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Landesverfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl i.R.e. strafrechtlichen Verfahrens; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde sowie an die Rechtswegerschöpfung als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 20.07.2007 - 21-IV-06

    Zur Frage der Subsidiarität bei Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Beschlusses neben einem Gehörsverstoß zugleich die Verletzung des Freiheitsgrundrechts sowie des Anspruchs auf ein gerechtes und zügiges Verfahren gerügt, stellt die Anhörungsrüge nach § 33a StPO auch gegenüber der auf eine unzureichende Beachtung von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 und 2 sowie Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf gestützten Verfassungsbeschwerde einen vorrangig zu ergreifenden Rechtsbehelf dar (vgl. allgemein SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Vf. 21-IV-06).

    In dieser Verfahrenslage entspricht es vielmehr Sinn und Zweck des Subsidiaritätsgrundsatzes, den Beschwerdeführer zunächst auf die Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens zu verweisen (SächsVerfGHG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Vf. 21-IV-06).

  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07
    Dabei bietet das wieder eröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, selbst wenn diese mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 2 BvR 1786/02).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 28-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 129-IV-07
    Er hat von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 28-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 139-IV-08
    Sie haben von der Möglichkeit, gegen den landgerichtlichen Beschluss gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - Vf. 122-IV-07; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 129-IV-07[HS]/Vf. 130-IV-07[e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 104-IV-07
    Er hat von der Möglichkeit, gegen die Entscheidung gemäß § 33a StPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht und somit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. November 2007 - Vf. 129-IV-07 [HS]/Vf. 130-IV-07 [e.A.]).
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