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   OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14   

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https://dejure.org/2014,6072
OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14 (https://dejure.org/2014,6072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.04.2014 - 13 LA 22/14 (https://dejure.org/2014,6072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. April 2014 - 13 LA 22/14 (https://dejure.org/2014,6072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 2, 3 AsylVfG; § 78 Abs. 4 S. 4 AsylVfG; Art. 16a Abs. 2 S. 1 GG
    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Aufweisens von systemischen Mängeln des Asylverfahrens in einem bestimmten Mitgliedstaat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Aufweisens von systemischen Mängeln des Asylverfahrens in einem bestimmten Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des Aufweisens von systemischen Mängeln des Asylverfahrens in einem bestimmten Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 (- C-411/10 und C-493/10 -, Slg. 2011, I-13905, Rdnrn. 75 - 86) ausgeführt, dass eine Vermutung dafür bestehe, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Einklang mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14
    Auch kann sich - in seltenen Ausnahmefällen - aus allgemein bekannten oder im Einzelfall offen zutage tretenden Umständen ergeben, dass der Drittstaat sich - etwa aus Gründen besonderer politischer Rücksichtnahme gegenüber dem Herkunftsstaat - von seinen eingegangenen Verpflichtungen löst und einem bestimmten Ausländer Schutz dadurch verweigert, dass er sich seiner ohne jede Prüfung des Schutzgesuchs entledigen will (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. -, juris, Rdnr. 189).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2014 - 13 LA 75/13

    Selbsteintrittsverpflichtung bei einer Abschiebungsanordnung nach Italien wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14
    Deshalb kann von systemischen Mängeln des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber nur bei strukturellen landesweiten Missständen ausgegangen werden, die eine individuelle und konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eines jeden einzelnen oder einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern im Falle der Abschiebung begründen und von den nationalen Behörden tatenlos hingenommen werden (so zu Italien: Beschl. d. Sen. v. 18.03.2014 - 13 LA 75/13 -, juris, m. w. N.).
  • VG Meiningen, 26.04.2013 - 8 E 20075/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Polen, Inhaftierung, Asylantrag, systemische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14
    Das Verwaltungsgericht setze sich allerdings nicht mit der entgegengesetzten Meinung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschl. v. 10.09.2013 - 5 L 652/13.WI.A -) und des Verwaltungsgerichts Meiningen (Beschl. v. 26.04.2013 - 8 E 20075/13 -) auseinander.
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2013 - 8 LA 221/12

    Verpflichtung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14
    Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahe legen könnten (Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2013 - 8 LA 221/12 -, juris; Beschl. v. 30.01.2013 - 9 LA 13/13 -, n. v.; Berlit, a. a. O., Rdnr. 611).
  • VG Wiesbaden, 10.09.2013 - 5 L 652/13

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Asylverfahren, Polen, systemische Mängel,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 LA 22/14
    Das Verwaltungsgericht setze sich allerdings nicht mit der entgegengesetzten Meinung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Beschl. v. 10.09.2013 - 5 L 652/13.WI.A -) und des Verwaltungsgerichts Meiningen (Beschl. v. 26.04.2013 - 8 E 20075/13 -) auseinander.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 3 L 47/16

    Überstellung nach Bulgarien im Rahmen der Dublinvorschriften - hier: begleitete

    Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in dem betroffenen Drittstaat sowie damit einhergehende Verstöße gegen europarechtliche Normen reichen für eine Verpflichtung zum Selbsteintritt demnach nicht aus, sofern mit ihnen nicht konkret Gefahren einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung verbunden sind (vgl. zum Ganzen: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. April 2014 - 13 LA 22/14 -, juris [m. w. N.]) .
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 B 15.50130

    Überstellung nach Polen im Dublin-Verfahren

    An die Feststellung systemischer Mängel sind mithin hohe Anforderungen zu stellen und es kann nur bei strukturellen und landesweiten Missständen davon ausgegangen werden, dass eine individuelle und konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eines jeden einzelnen oder zumindest einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern von den nationalen Behörden tatenlos hingenommen wird (NdsOVG, B. v. 1.4.2014 - 13 LA 22/14 - juris).
  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 11 B 15.50111

    Asylverfahren; Zuständigkeit der Tschechischen Republik; Pflicht zum

    An die Feststellung systemischer Mängel sind mithin hohe Anforderungen zu stellen und es kann nur bei strukturellen und landesweiten Missständen davon ausgegangen werden, dass eine individuelle und konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung eines jeden einzelnen oder zumindest einer nennenswerten Anzahl von Asylbewerbern von den nationalen Behörden tatenlos hingenommen wird (OVG Lüneburg, B.v. 1.4.2014 - 13 LA 22/14 - juris).
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